Stipendien
Allgemein gilt der Grundsatz: Jede Person ist für die Finanzierung einer Aus- oder Weiterbildung selbst verantwortlich. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann Stipendien oder Darlehen vom Kanton beantragen. Dazu müssen Sie ein Gesuch einreichen. Ausbildungsbeträge sind gesetzlich genau geregelt.

Stipendienstelle
Wichtige Information: Das Gesetz und die Verordnung für Ausbildungsfinanzierung befinden sich zurzeit in der Überarbeitung. Voraussichtliche Inkraftsetzung des Gesetzes und der neuen Verordnung per 10. September 2025.
Kontakt
Amt für Berufsberatung
Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:30 14:00 - 16:30
Donnerstag 14:00 - 16:30
Freitag 08:30 - 11:30 14:00 - 16:30
Ihre Anfrage nehmen wir ausserhalb der Öffnungszeiten gerne auch per E-Mail entgegen.
Fachauskunft in der Infothek:
Di/Mi/Do nachmittags, ohne Voranmeldung.
Beratungen:
Mo-Fr ganztags auf Voranmeldung.
Vor Feiertagen schliesst die Infothek um 17 Uhr.