Ausbildungsbeiträge
Sie möchten sich weiterbilden, haben aber nicht genügend finanzielle Mittel?
Der Kanton Zug unterstützt Personen in dieser Situation mit verschiedenen Angeboten.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick.

Überblick
Es gibt verschiedene Formen von Ausbildungsbeiträgen:
Sie können bei der Stipendienstelle ein Gesuch einreichen, um Stipendien zu erhalten. Stipendien werden vorwiegend für eidgenössisch anerkannte Aus- und Weiterbildungen ausgerichtet. Ein Antrag ist bis zum vollendeten 40. Lebensjahr möglich. Stipendien sind ein Beitrag an die Kosten, die während der Ausbildung anfallen – sie decken jedoch nicht alle Ausgaben. Stipendien müssen Sie nicht zurückzahlen.
Sie können bei der Stipendienstelle ein Gesuch einreichen, um ein Darlehen zu erhalten. Darlehen müssen zurückgezahlt werden. Sie haben maximal zehn Jahre Zeit, um das Geld zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsfrist beginnt, sobald Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
Der Kanton Zug plant, die Bewohnerinnen und Bewohner bei Weiterbildungen zu unterstützen. Dabei handelt es sich um Kurse, die in der Regel nicht zu einem eidgenössischen Abschluss führen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung dazu beiträgt, die Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern oder zu verbessern. Ob ein Arbeitsmarktstipendium gesprochen werden kann, hängt zudem vom Einkommen ab.
Das Gesetz sowie die dazugehörige Verordnung zur Ausbildungsfinanzierung werden derzeit überarbeitet. Die Inkraftsetzung ist voraussichtlich auf den 10. September 2025 geplant.
Gut zu wissen

Gut zu wissen
Sie können sowohl ein Gesuch für ein Stipendium als auch für ein Darlehen einreichen.
Wenn Sie eine dieser Unterstützungsformen beantragen, prüft die Stipendienstelle Ihre finanzielle Situation – sowie jene Ihrer Eltern, falls erforderlich.
Abschlüsse von Branchenverbänden oder Bildungsanbietern sowie Sprach- und Informatikzertifikate sind nicht staatlich anerkannt. Sie gelten im Rahmen der Ausbildungsfinanzierung als Weiterbildung.
Ein Gesuch einreichen
Wichtige Information!
Gesuche für Stipendien und Darlehen können Sie ab dem 15. Juli 2025 einreichen – sofern Ihre Ausbildung am 1. August 2025 oder später beginnt. Das entsprechende Formular wird ab Mitte Juli 2025 auf dieser Seite verfügbar sein.
Gesuche für Arbeitsmarktstipendien können Sie ab September 2025 einreichen. Auch hierfür wird das Formular ab diesem Zeitpunkt bereitgestellt.
Was ist der Grund?
Das Gesetz über Ausbildungsbeiträge und die entsprechende Verordnung werden vollständig überarbeitet. Dies führt zu Änderungen bei der Berechnung von Stipendien sowie beim Einreichen und Bearbeiten der Gesuche.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis.
Stipendienrechner
Bitte beachten Sie:
Der Stipendienrechner wird derzeit aufgrund der Gesetzesrevision überarbeitet. Die neuen Berechnungsgrundlagen sind aktuell noch nicht hinterlegt.
Beratung und Informationsanlässe
Bei persönlichen Fragen zu Stipendien oder Darlehen sind wir gerne telefonisch, per E-Mail oder vor Ort für Sie da:
Beratungen zu Stipendien und Darlehen sind kostenlos.
Vertraulichkeit
Alle Angaben in der Beratung werden vertraulich behandelt. Wir stehen unter Schweigepflicht.
Sie können sich mit dem Formular Anmeldung Laufbahnberatung auch für eine Stipendienberatung anmelden. Einfach bei der Wahl des Beratungsangebots «Stipendienberatung» auswählen.
Anmeldungen nehmen wir natürlich auch gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Tel. +41 41 594 31 31
Wir führen regelmässig Informationsveranstaltungen online und vor Ort im BIZ zum Thema «Stipendien im Kanton Zug» durch. Details dazu finden Sie jeweils in unserer Agenda.
Team der Stipendienstelle
Kontakt
Amt für Berufsberatung
Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:30 14:00 - 16:30
Donnerstag 14:00 - 16:30
Freitag 08:30 - 11:30 14:00 - 16:30
Sommerferien: Die Infothek bleibt vom 21. Juli bis 3. August geschlossen. Ihre Anfrage nehmen wir ausserhalb der Öffnungszeiten gerne auch per E-Mail entgegen.
Fachauskunft in der Infothek:
Di/Mi/Do nachmittags, ohne Voranmeldung.
Beratungen:
Mo-Fr ganztags auf Voranmeldung.
Vor Feiertagen schliesst die Infothek um 17 Uhr.