Arbeitsmarktstipendien

Arbeitsmarktstipendien können Ihnen helfen, beruflich fit zu bleiben oder zu werden. Der Kanton Zug unterstützt Sie dabei.

Arbeitsmarktstipendien

Wer kann Arbeitsmarkstipendien beantragen?

Sie können Arbeitsmarktstipendien erhalten, wenn Sie für den Arbeitsmarkt ungenügend qualifiziert sind und eine Weiterbildung dazu beitragen kann, Ihre Stelle zu behalten oder eine neue Stelle zu finden. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung oder Weiterentwicklung können unterstützt werden.

Arbeitsmarktstipendien erhalten Sie in erster Linie, wenn Sie:

  • Über keinen schweizerischen Berufsabschluss verfügen.
  • Nach dem Berufsabschluss keine höhere Ausbildung absolviert haben.
  • im Arbeitsmarkt trotz einer höheren Ausbildung Schwierigkeiten haben.

 

Für Arbeitsmarktstipendien müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen bei Beginn der Weiterbildung seit 2 Jahren ununterbrochen im Kanton Zug.
  • Sie sind arbeitsfähig und haben das Rentenalter noch nicht erreicht.
  • Sie verfügen über 5 Jahre Erwerbserfahrung.
  • Ihr letzter Ausbildungsabschluss liegt 3 Jahre zurück.
  • Sie können Ihre Weiterbildung nicht selbst finanzieren.

Können Sie mit Ihrem Lohn Arbeitsmarktstipendien bekommen?

Ob Sie ein Arbeitsmarktstipendium erhalten und wie hoch der Beitrag des Kantons Zug ist, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Haushaltssituation ab. Je nach finanziellen Verhältnissen übernimmt der Kanton Zug die gesamten Weiterbildungskosten – oder Sie leisten einen Eigenbeitrag. Wer finanziell gut abgesichert ist, trägt die Weiterbildungskosten selbst.

Können Arbeitgebende oder Sozialversicherungen Ihre Weiterbildung zahlen?

Weiterbildungen nützen auch Arbeitgebenden.

Klären Sie deshalb frühzeitig ab, ob und in welchem Umfang Ihr Betrieb Sie finanziell oder zeitlich unterstützt. Arbeitsmarktstipendien ersetzen keine Beiträge von Arbeitgebenden – dasselbe gilt für Leistungen aus Fonds von Gesamtarbeitsverträgen.

 

Sind Sie beim RAV oder bei der IV-Stelle angemeldet?

In diesem Fall müssen Sie zuerst abklären, ob die Arbeitslosenversicherung oder die Invalidenversicherung Ihre Weiterbildung übernimmt. Arbeitsmarktstipendien ersetzen keine Leistungen der Sozialversicherungen.

Beziehen Sie Sozialhilfe oder Asylfürsorge?

Klären Sie mit dem Sozialamt oder Ihrer Beratungsperson ab, ob Sie für Ihre Weiterbildung ein Arbeitsmarktstipendium beantragen sollen.

Welche Weiterbildungen werden unterstützt?

Eine Weiterbildung muss gemäss Gesetz notwendig, zweckmässig und vertretbar sein. Sie muss zu Ihrer persönlichen Situation (Ausbildung, Weiterbildung, Lebenslauf) und zu Ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt passen. Ziel ist es, Ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Jedes Gesuch wird individuell geprüft. Es gibt keine Listen von Weiterbildungen, die automatisch unterstützt werden. Im Gesuch müssen Sie darlegen, weshalb Sie eine bestimmte Weiterbildung benötigen und wie sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Sie können dem Gesuch auch Berichte oder Empfehlungen von Beratungsstellen, Arbeitgebenden oder anderen Fachpersonen beilegen. Lasse Sie sich von uns beraten. Beratungen sind kostenlos.

Für eine Beratung anmelden.

Beispiele für Arbeitsmarktstipendien

Arbeitsmarktstipendien können Sie zum Beispiel in folgenden Situationen beantragen:

Welche Kosten übernimmt der Kanton Zug?

Arbeitsmarktstipendien decken die direkten Kosten Ihrer Weiterbildung.

Dazu gehören Kurs- oder Lehrgangskosten, Lehrmittel sowie Anmelde- und Prüfungsgebühren.
Fahrkosten werden übernommen, wenn der Bildungsort ausserhalb des Kantons Zug liegt.

Zusätzliche Beiträge sind möglich für Kinderbetreuung und Einkommensausfälle, die durch die Weiterbildung entstehen.

 

Benötigen Sie während der Weiterbildung eine bezahlte Betreuung für Ihre Kinder?

In folgenden Fällen kann der Kanton die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen:

  • Wenn Ihre Weiterbildung am Abend und/oder am Wochenende stattfindet.

  • Wenn Sie keine private Betreuungsmöglichkeit haben, zum Beispiel:

           - Sie sind alleinerziehend.
           - Ihre Partnerin oder Ihr Partner arbeitet im Schichtbetrieb.

 

Lohn- oder Einkommensausfall

Müssen Sie Ihre berufliche Tätigkeit wegen der Weiterbildung reduzieren und haben deshalb weniger Lohn oder Einkommen?
 

  • Für den daraus entstehenden Ausfall können Sie Bildungserwerbsersatz erhalten – vorausgesetzt, Sie können an mindestens zehn Tagen innerhalb von zwölf Monaten nicht arbeiten.
  • Wenn Sie selbstständig sind, muss die Weiterbildung zusätzlich zu einer Umsatzeinbusse von mindestens 20 Prozent führen.

Ein Gesuch einreichen

Möchten Sie Arbeitsmarktstipendien beantragen? Füllen Sie bitte das Formular online aus. Nachdem Sie alles eingegeben haben, müssen Sie das Formular ausdrucken. Bitte legen Sie alle notwendigen Dokumente bei und unterschreiben Sie das Formular am Schluss. Sie müssen das Formular mit der Post an die Stipendienstelle schicken. Sie können es auch persönlich im BIZ abgeben. Wenn das BIZ nicht geöffnet ist, werfen Sie es in den Briefkasten.

Zum online Formular

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stipendienstelle helfen Ihnen gerne weiter.

Stipendienstelle