Arbeitsmarktstipendien können Ihnen helfen, beruflich fit zu bleiben oder zu werden. Der Kanton Zug unterstützt Sie dabei.

Arbeitsmarktstipendien

Welche Weiterbildungen werden unterstützt?

Eine Weiterbildung muss gemäss Gesetz notwendig, zweckmässig und vertretbar sein. Sie muss zu Ihrer persönlichen Situation (Ausbildung, Weiterbildung, Lebenslauf) und zu Ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt passen. Ziel ist es, Ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Jedes Gesuch wird individuell geprüft. Es gibt keine Listen von Weiterbildungen, die automatisch unterstützt werden.

Im Gesuch müssen Sie darlegen, weshalb Sie eine bestimmte Weiterbildung benötigen und wie sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Sie können dem Gesuch auch Berichte oder Empfehlungen von Beratungsstellen, Arbeitgebenden oder anderen Fachpersonen beilegen.

Lasse Sie sich von uns beraten. Beratungen sind kostenlos.
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Beispiele für Arbeitsmarktstipendien

Arbeitsmarktstipendien können Sie zum Beispiel in folgenden Situationen beantragen:

Als Erweiterung und Vertiefung von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten wie z.B.:

  • Grund- und Aufbaukurse oder Abschlüsse in verschiedenen Branchen und Berufen, z. B. in der Gastronomie, im Baugewerbe, in der Reinigung und Gebäudepflege, in der Logistik (z. B. Staplerkurs, Lastwagenführerausweis), in Handelsschulen oder in kaufmännischen Sachbearbeitungskursen

  • Sprach- und Informatikkurse – mit oder ohne Zertifikat

  • Seminare, Kurse und Lehrgänge zu methodischen Fähigkeiten wie z. B. Projektmanagement, Präsentationstechnik usw.

  • In Ausnahmefällen: Nachdiplom- und Hochschulweiterbildungen (CAS, DAS, MAS)

Kann Sie diese Umschulung auf dem Weg zu einem neuen Beruf unterstützen?
Haben Sie damit Chancen auf dem Arbeitsmarkt?

Hilft Ihnen eine Weiterbildung für den beruflichen Wiedereinstieg, z.B. nach einer längeren Familienzeit?

Aufbauend auf einem oder mehreren Kursen, welche Sie mit den Bildungsgutscheinen absolviert haben.

Ein Deutschkurs wird nur über ein Arbeitsmarktstipendium bezahlt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Kein staatlich unterstützter Kurs passt.
  • Ein Kurs, der nicht staatlich unterstützt wird, ist die beste Lösung in Ihrer Situation.

Haben Sie nach der obligatorischen Schule noch keine Ausbildung in der Schweiz abgeschlossen? Der Kanton Zug fördert den ersten Berufsabschluss für Erwachsene.

Haben Sie Fragen?

Haben Sie Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stipendienstelle helfen Ihnen gerne weiter.
Stipendienstelle