Schulkommission kantonale Mittelschulen
Die Schulkommission ist zuständig für strategische Vorgaben und Entscheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag.
Foto der gewählten Schulkommissionsmitglieder 2023-2026.
Legende (von links nach rechts): Peter Brändli, Maja Dübendorfer, Marcus Bühler, Stephan Schleiss, Matthias Buzzi, Barbara Wehrle-Hanke, Anita Zimmermann
Mittelschulkommission
Schulkommission der Mittelschulen im Kanton Zug
- Stephan Schleiss, SVP, Präsident (seit 2011)
- Peter Brändli, FDP, Vizepräsident (seit 2002)
- Anita Zimmermann, Die Mitte (seit 2019)
- Matthias Buzzi, Die Mitte (seit 2023)
- Maja Dübendorfer, FDP (seit 2014)
- Marcus Bühler, SVP (seit 2023)
- Barbara Wehrle Hanke, Alternative – die Grünen Zug (seit 2015)
- Christoph Freihofer, Leiter AMH, Mitglied mit beratender Stimme
- Vinzenz Gilabert, Rektor FMS, Mitglied mit beratender Stimme
- Johannes Käser, Rektor ad interim KSM, Mitglied mit beratender Stimme
- Stefan Zumbrunn, Rektor KSR, Mitglied mit beratender Stimme
- Markus Pallor, Rektor WMS, Mitglied mit beratender Stimme
- Franziska Schärer, Rektorin KSZ, Mitglied mit beratender Stimme
- Irene Felchlin, Lehrperson FMS, Vertretung Lehrpersonen
- Antal Pablé, Lehrperson KSM, Vertretung Lehrpersonen
- Luca Baumann, Lerperson KSR, Vertretung Lehrpersonen
- Simon Brugger, Lehrperson KSZ/WMS, Vertretung Lehrpersonen
Strategie der Schulkommission
Gemäss § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die kantonalen Schulen (BGS 414.11) ist die Schulkommission zuständig für strategische Vorgaben und Entscheide. Ausgangspunkt ist eine Vision für die Zuger Mittelschulen. Diese bildet die Grundlage für die Formulierung der strategischen Zielsetzungen für die Jahre 2023 bis 2026.
Strategie der Schulkommission für die Zuger Mittelschulen
Unsere Themen
Der Regierungsrat wählt für die der Direktion für Bildung und Kultur unterstellten Schulen eine oder mehrere Schulkommissionen.
Die Aufgaben der Schulkommission richten sich nach den Angaben in den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Schulkommission ist zuständig für strategische Vorgaben und Entscheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag.
Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Entwicklungsstand der Schule.
Die Schulkommission hat zudem insbesondere folgende Aufgaben:
a) sie erlässt ein Konzept zur Qualitätsentwicklung und -sicherung, legt Schwerpunkte fest und überprüft deren Umsetzung;
b) sie erlässt die Lehrpläne und die Stundentafeln;
c) sie erlässt die Schul-, Promotions-, Disziplinar- und Absenzenordnung;
d) sie regelt den Übertritt von gleichwertigen Schulen und den Eintritt ausserhalb des üblichen Schulbeginns;
Beschlüsse, die erhebliche wiederkehrende finanzielle Auswirkungen haben, bedürfen der Zustimmung des Regierungsrates.
Die Schulkommission beauftragt eine oder mehrere Personen für die Dauer von vier Jahren mit der Schülerinnen- und Schülerberatung. Der Auftrag kann höchstens zweimal auf insgesamt zwölf Jahre verlängert werden.
Die Beratung ist der Schulkommission unterstellt.
Bei Verfahren für die Auswahl der Schulleitungsmitglieder trifft eine Vorbereitungskommission eine Vorauswahl zuhanden der Schulkommission. Die Vorbereitungskommission setzt sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerschaft einerseits und Mitgliedern der Schulkommission und der Direktion für Bildung und Kultur andererseits zusammen. Ein Mitglied der Schulleitung nimmt mit beratender Stimme teil.
BGS 414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
BGS 414.111 - Verordnung über die Kantonsschule Zug
BGS 414.112 - Verordnung über die Kantonsschule Menzingen
BGS 414.19 - Verordnung über die Fachmittelschule
BGS 414.17 - Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule
BGS 414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug
BGS 414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen
BGS 414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen
BGS 414.154 - Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug
BGS 414.192 - Promotionsordnung für die Fachmittelschule