Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule
Das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH) ist zuständig für die übergeordnete Führung, Koordination und Weiterentwicklung der kantonalen Mittelschulen sowie für deren Qualitätsaufsicht.

Fachabteilungen
Über uns
Das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH) ist zuständig für die übergeordnete Führung, Koordination und Weiterentwicklung der kantonalen Mittelschulen sowie für deren Qualitätsaufsicht.
Als kantonale Mittelschulen werden die öffentlichen Gymnasien (Langzeitgymnasium und Kurzzeitgymnasium), die öffentliche Wirtschaftsmittelschule und die öffentliche Fachmittelschule im Kanton Zug bezeichnet.
Bei den anerkannten gymnasialen Maturitätsschulen ist das AMH zuständig für die Aufsicht der Maturitätsprüfungen, sowie bei der Fachmittelschule und der Wirtschaftsmittelschule über deren Abschlussprüfungen.
Es übt die Aufsicht aus über die Pädagogische Hochschule Zug (PH Zug) und koordiniert die Aufgaben zwischen der Hochschule und der kantonalen Verwaltung.
Zudem leitet es den Bereich der Allgemeinen Weiterbildung und führt die Koordinationsstelle Elternbildung Kanton Zug.
Kontakt
Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule
6301 Zug
–
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geschlossen
Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Team

Christoph Freihofer
CH-6301 Zug

Tiziana Zemp
CH-6301 Zug

Cécile Amstad
CH-6301 Zug

Sara Sigrist
CH-6301 Zug

Sarah Magdalena Rojas-Künzle
CH-6301 Zug
Organigramm
Kommissionen
News
27.11.2025
Medienmitteilung27.11.2025
Medienmitteilung
Sprachaustausch: ein Erfolgsmodell für mehr Motivation im FranzösischunterrichtDer Kanton Zug hat den Sprachaustausch zwischen Zuger und Westschweizer Schulklassen in den letzten fünf Jahren systematisch gestärkt. Institutionalisierte Schulpartnerschaften bilden heute die Grundlagen, um den Austausch dauerhaft im Französischunterricht zu verankern.
14.11.2025
Medienmitteilung14.11.2025
Medienmitteilung
Was gilt bei Prüfungen?Der Bildungsrat hat das Promotionsreglement überarbeitet. Neu gibt es u. a. Rahmenvorgaben für die Leistungsbeurteilung. Das totalrevidierte Reglement gilt ab Schuljahr 2026/27.
22.10.2025
Medienmitteilung22.10.2025
Medienmitteilung
Steigende Übertrittsquoten an die Zuger MittelschulenNach dem Rekord bei den Zuweisungen ans Langzeitgymnasium wurde 2025 auch bei den Zuweisungen aus der Sekundarschule an die kantonalen Mittelschulen ein Höchststand erreicht.