Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule
Das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH) ist zuständig für die übergeordnete Führung, Koordination und Weiterentwicklung der kantonalen Mittelschulen sowie für deren Qualitätsaufsicht.

Fachabteilungen
Über uns
Das Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule (AMH) ist zuständig für die übergeordnete Führung, Koordination und Weiterentwicklung der kantonalen Mittelschulen sowie für deren Qualitätsaufsicht.
Als kantonale Mittelschulen werden die öffentlichen Gymnasien (Langzeitgymnasium und Kurzzeitgymnasium), die öffentliche Wirtschaftsmittelschule und die öffentliche Fachmittelschule im Kanton Zug bezeichnet.
Bei den anerkannten gymnasialen Maturitätsschulen ist das AMH zuständig für die Aufsicht der Maturitätsprüfungen, sowie bei der Fachmittelschule und der Wirtschaftsmittelschule über deren Abschlussprüfungen.
Es übt die Aufsicht aus über die Pädagogische Hochschule Zug (PH Zug) und koordiniert die Aufgaben zwischen der Hochschule und der kantonalen Verwaltung.
Zudem leitet es den Bereich der Allgemeinen Weiterbildung und führt die Koordinationsstelle Elternbildung Kanton Zug.
Kontakt
Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule
6301 Zug
–
–
geschlossen
Besuche vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Team

Christoph Freihofer
6301 Zug

Tiziana Zemp
6301 Zug

Cécile Amstad
6301 Zug

Maja Weibel
6301 Zug

Sarah Magdalena Rojas-Künzle
6301 Zug
Organigramm
Kommissionen
News
30.09.2026
Medienmitteilung30.09.2026
Medienmitteilung
Elternbildung stärkt Familien und damit Kinder und JugendlicheWelche Themen beschäftigen Eltern aktuell? Wie können Angebote gemeinsam weiterentwickelt werden? Und wie lassen sich Eltern in einer zunehmend digitalen und komplexen Lebenswelt wirksam unterstützen? Diese Fragen standen im Zentrum des Vernetzungstreffens der Koordinationsstelle Elternbildung Kanton Zug von Ende September.
27.11.2025
Medienmitteilung27.11.2025
Medienmitteilung
Sprachaustausch: ein Erfolgsmodell für mehr Motivation im FranzösischunterrichtDer Kanton Zug hat den Sprachaustausch zwischen Zuger und Westschweizer Schulklassen in den letzten fünf Jahren systematisch gestärkt. Institutionalisierte Schulpartnerschaften bilden heute die Grundlagen, um den Austausch dauerhaft im Französischunterricht zu verankern.
14.11.2025
Medienmitteilung14.11.2025
Medienmitteilung
Was gilt bei Prüfungen?Der Bildungsrat hat das Promotionsreglement überarbeitet. Neu gibt es u. a. Rahmenvorgaben für die Leistungsbeurteilung. Das totalrevidierte Reglement gilt ab Schuljahr 2026/27.