Gastfamilie werden
Viele geflüchtete Personen aus der Ukraine im Kanton Zug leben dank des Engagements der Zuger Bevölkerung in Gastfamilien. Die soziale Integration der geflüchteten Personen hat sich als wertvoller Dienst erwiesen. Werden auch Sie zum Gastgeber. Auf dieser Seite erfahren Sie alles nötige.
Was Sie erwartet
Die private Aufnahme von geflüchteten Menschen ist sowohl für Sie als Gastfamilie wie auch für ihre Gäste eine Herausforderung. Der neue Alltag wirft besonders am Anfang viele Fragen auf, die nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien geregelt sind. Jedoch erhalten Sie professionelle Unterstützung durch die Caritas Luzern. Weitere Erwartungen an Sie sind:
Grundsätzlich sollten zum Beginn des Zusammenlebens die gegenseitigen Erwartungen nicht zu hoch sein. Geflüchtete Menschen haben in der Regel ganz andere Prioritäten als ihre Gastfamilie. Man sollte sich eine gewisse Zeit geben, um herauszufinden, welche Wünsche und Möglichkeiten bestehen.
Stellen Sie sich darauf ein, die Geflüchteten für einen längeren Zeitraum aufzunehmen. Ideal ist eine längerfristige Beherbergung von sechs Monaten und mehr. Die Mindestdauer für eine Anmeldung beträgt drei Monate.
Es ist ideal, wenn Sie als Gastfamilie etwas Zeit einplanen, um den Geflüchteten im Alltag zu helfen und sie zu unterstützen.
Ein abschliessbares oder zumindest abgegrenztes Zimmer ist für die Gäste zentral. Der Wohnraum sollte für beide Parteien Rückzugsmöglichkeiten beinhalten, denn zu viel Nähe ist auf die Dauer belastend.
Der Zugang zu Badezimmer und Küche/Kochgelegenheit muss gewährleistet sein.
Wer Sie begleitet - die Caritas Luzern
Im Auftrag des Kantons Zug begleitet die Caritas Luzern die Gastfamilien im Kanton, welche Geflüchtete Personen aus der Ukraine bei sich zu Hause aufgenommen haben. Um sicherzustellen, dass die Konditionen für die Aufnahme von Geflüchteten stimmen, führen die Mitarbeitenden der Caritas Luzern Gespräche mit Personen und Familien, welche eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchten. Dabei klären sie ihre Motivation und Erwartungen und prüfen die verfügbaren Räumlichkeiten. Wenn Geflüchtete an eine Gastfamilie vermittelt werden konnten, schliesst die Caritas Luzern mit beiden Parteien eine Gastfamilienvereinbarung – eine Art Untermietvertrag – ab, beantworten Ihre Fragen zum Alltag und Zusammenleben und ist Ansprechpartnerin, falls es Unklarheiten oder Schwierigkeiten gibt.
Wo Sie sich unverbindlich melden können
Aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage an einer Unterbringung in Gastfamilien, ist die Caritas Luzern laufend auf der Suche nach geeigneten Gastfamilien im Kanton Zug. Wir freuen uns ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!