Jede Person, die Kenntnis von der Gefährdung eines Kindes oder einer schutzbedürftigen erwachsenen Person hat, kann bei der KESB eine Gefährdungsmeldung machen. Die Gefährdungsmeldung muss bei der KESB eingereicht werden, welche für den Wohnsitz der unterstützungsbedürftigen Person zuständig ist.

Kindesanhörung

Hier finden Sie Broschüren über die Kindesanhörung:

für Kinder ab 5 Jahre
PDF | 3 MB | Deutsch
für Kinder ab 9 Jahre
PDF | 2 MB | Deutsch
für Jugendliche ab 13 Jahre
PDF | 306 KB | Deutsch

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kontaktformular
(Eingang Baarerstrasse 135)
Baarerstrasse 139
6300 Zug
Paket Adresse
Baarerstrasse 135, Postfach
6301 Zug
Montag bis Dienstag


Mittwoch

Donnerstag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Telefonzeiten:

Montag und Dienstag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:

Vormittag geschlossen

14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag und Freitag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

 

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

 

Telefon: +41 41 594 59 10

 

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr