Gefährdungsmeldung
Jede Person, die Kenntnis von der Gefährdung eines Kindes oder einer schutzbedürftigen erwachsenen Person hat, kann bei der KESB eine Gefährdungsmeldung machen.
Die Gefährdungsmeldung muss bei der KESB eingereicht werden, welche für den Wohnsitz der unterstützungsbedürftigen Person zuständig ist.
Gefährdungsmeldung und allgemeine Informationen
Kindesanhörung
Hier finden Sie Broschüren über die Kindesanhörung:
für Kinder ab 5 Jahre
für Kinder ab 9 Jahre
für Jugendliche ab 13 Jahre
Montag bis Dienstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mittwoch 14:00 - 17:00
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00