Gefährdungsmeldung
Jede Person, die Kenntnis von der Gefährdung eines Kindes oder einer schutzbedürftigen erwachsenen Person hat, kann bei der KESB eine Gefährdungsmeldung machen. Die Gefährdungsmeldung muss bei der KESB eingereicht werden, welche für den Wohnsitz der unterstützungsbedürftigen Person zuständig ist.
Gefährdungsmeldung und allgemeine Informationen
Kindesanhörung
Hier finden Sie Broschüren über die Kindesanhörung:
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Baarerstrasse 139
6300 Zug
Baarerstrasse 135, Postfach
6301 Zug
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geschlossen
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher? So können Sie sich vorab wie folgt informieren:
Telefon: +41 41 594 59 10
Montag: 09:30 - 11:30 Uh
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr