Gefährdungsmeldung
Jede Person, die Kenntnis von der Gefährdung eines Kindes oder einer schutzbedürftigen erwachsenen Person hat, kann bei der KESB eine Gefährdungsmeldung machen.
Die Gefährdungsmeldung muss bei der KESB eingereicht werden, welche für den Wohnsitz der unterstützungsbedürftigen Person zuständig ist.
Gefährdungsmeldung und allgemeine Informationen
Kindesanhörung
Hier finden Sie Broschüren über die Kindesanhörung:
für Kinder ab 5 Jahre
für Kinder ab 9 Jahre
für Jugendliche ab 13 Jahre
Paket Adresse
Baarerstrasse 135, Postfach 6301 ZugMontag bis Dienstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mittwoch 14:00 - 17:00
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Am Montagvormittag,
29. Juni 2026, ist das Amt
für Kindes- und Erwachsenenschutz
aufgrund einer internen
Weiterbildung ab 9:30 Uhr
geschlossen. Ab 14:00 Uhr sind
wir zu den gewohnten
Öffnungszeiten wieder für Sie
erreichbar.
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher? So können Sie sich vorab wie folgt informieren:
Telefon: +41 41 594 59 10
Montag: 09:30 - 11:30 Uh
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr
