Inspektion
In der amtlichen Überwachungstätigkeit wird festgestellt, ob Verbrauchersicherheit im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände in ausreichendem Mass durch die Anbieter gewährleistet wird. Massstab sind die Bestimmungen des Lebensmittelrechts.
Eine Inspektion erstreckt sich über folgende Bereiche, kann aber auch nur Teile davon umfassen:
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Waren: Qualität (auch durch spätere Untersuchung im Labor), Verpackung, Etikettierung und Anpreisungen/Werbung
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Prozesse und Tätigkeiten: Hygienisches Benehmen und alle Arbeitsschritte, Kühl- und Lagerhaltung, Ordnung und Sauberkeit, Resten und Abfälle, Reinigung und Wartung der Gerätschaften und Apparate
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bauliche und betriebliche Verhältnisse: Räume und Einrichtungen, Geräte und Apparate
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Qualitätssicherung mit Selbstkontrolle: Arbeitsanleitungen; Belege zur Wahrheit von Angaben über Qualität (z.B. BIO) und Herkunft (z.B. Fleisch), zur Haltbarkeit; Rezepturen; Aufzeichnungen über betriebsinterne Überprüfungsergebnisse und Korrekturmassnahmen.
Von den Betrieben wird erwartet, dass sie beim Umgang mit Lebensmitteln (Herstellung, Lagerung und Verkauf) die nötige Sorgfalt walten lassen und sich über sämtliche Vorschriften, auch über jene bezüglich der Kennzeichnung von Lebensmitteln, selbständig informieren.
Food Waste
Ein Drittel aller Lebensmittel kommt nie auf den Tisch. Knapp die Hälfte davon wird in den Haushalten weggeworfen. Die Angaben auf einer Verpackung haben grossen Einfluss auf unseren Umgang mit Lebensmitteln. Wegen der strengen Auslegung der Datierung gelangen Lebensmittel oft zu früh in den Abfall. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, die Datierungsangaben zu kennen.
«Mindestens haltbar bis» Wird für Produkte wie Teigwaren, Reis, Öl, Konserven, Schokolade oder UHT-Milch verwendet, die länger haltbar sind. Der Hersteller garantiert bei angemessener Lagerung eine einwandfreie Qualität. Daher also nicht wegwerfen, wenn die Datierung abgelaufen ist. Vor allem nicht, wenn das Produkt noch originalverpackt ist. Produkte mit einer Haltbarkeit von mehreren Monaten, werden nicht unmittelbar nach Ablauf der Haltbarkeitsfrist schlecht. Solche Lebensmittel können Wochen, ja sogar Monate über das Datum hinaus ohne Bedenken verzehrt werden.
«Zu verbrauchen bis» Das Verbrauchsdatum ist ein Sicherheitskriterium und wird für leicht verderbliche, gekühlte Lebensmittel wie Fleisch, Fisch oder Milchprodukte verwendet. In der Regel kann ein Produkt auch nach diesem Datum noch konsumiert werden; eine Prüfung auf Aussehen, Geruch und Geschmack ist allerdings angezeigt. Im Zweifelsfall und bei sensorischen Veränderungen (säuerlicher Geruch, Verfärbungen) soll jedoch auf den Konsum verzichtet werden.
GUT ZU WISSEN
- Ein Ablaufdatum gibt es nicht, es wird gelegentlich freiwillig angebracht.
- «Zu verkaufen bis» hat keine gesetzliche Grundlage und wird oft verwechselt mit «zu verbrauchen bis».
- Für geöffnete Produkte gelten die Datierungsangaben nicht mehr. Hier ist ein rascherer Konsum angezeigt.
- Essig, Salz, Zuckerwaren, Wein oder Likör sind fast unverderblich und enthalten daher keine Datierung.
- Verschimmelte Lebensmittel gehören gänzlich entsorgt.
Hygiene
er für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände verantwortlich ist muss dafür sorgen, dass diese nicht durch Mikroorganismen und Fremdstoffe oder auf andere Weise nachteilig verändert werden. Es sind alle Massnahmen und Vorkehrungen zu treffen die notwendig sind, um eine Gefahr für den Menschen unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel bei vorgesehener Verwendung für den menschlichen Konsum geeignet ist. Dazu gehört, dass auch Gefässe. Apparate, Werkzeuge, Packmaterial, Transportmittel usw. sowie die zur Herstellung, zur Aufbewahrung und zum Verkauf von Lebensmitteln benützten Räume sauber und in gutem Zustand sind. Die Ausführungsbestimmungen dazu, sowie Grenz- und Toleranzwerte von Mikroorganismen für Produkte und Produktegruppen, sind in der Hygieneverordnung festgehalten.
Info-Veranstaltungen
Neues Lebensmittelrecht (gültig seit 1. Mai 2017)
November 2017
Für Gastrobetriebe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Gastro Zug, hotelleriesuisse Zugerland und dem Kanton Zug.
Themen über:
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Deklarationsvorschriften - Was muss neu auf der Menükarte angegeben werden bzw. worüber muss mündlich informiert werden können
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Erleichterte Selbstkontrolle - In Betrieben mit maximal 9 Mitarbeitenden werden beispielsweise die Anforderungen an die Dokumentation der Selbstkontrolle weniger hoch sein
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Lebensmittelkontrolle - Was ist unser Ablauf bei den Kontrollen und was sind wichtige Punkte
Ungeziefer und Schädlinge
Hin und wieder tritt im Haushalt Ungeziefer auf, welches neben dem Aspekt 'unappetitlich' auch ein Problem für die Lebensmittelhygiene darstellen kann.
In den meisten Fällen genügt es, die befallenen Lebensmittel zu beseitigen und die Aufbewahrungsorte wie Vorratsbehälter und Schränke zu reinigen. In einigen Fällen, z.B. bei Befall mit Küchenschaben, ist eine mehrmalige Behandlung mit geeigneten Insektiziden notwendig. Für die Durchführung dieser Behandlung empfehlen wir professionelle Schädlingsbekämpfungsfirmen beizuziehen.
Downloads
Entsorgung von Speiseresten aus Gastrobetrieben
Kennzeichnung von Trüffeln und Trüffelprodukten
Lebensmittelhygiene: Anforderungen an Festwirtschaften, Imbiss- und Verkaufsstände
Lebensmittelhygiene: Deklaration von Fleisch und Eier
Lebensmittelhygiene: Selbstkontrolle für Handelsbetriebe
Lebensmittelhygiene: Selbstkontrolle für Gastrobetriebe
Lebensmittelhygiene: Verkauf ab Hof / Direktvermarktung
Merkblatt Listerien-Umgebungsmonitoring_2021-30_V1.pdf
Nickelkontaktallergien und Selbstkontrolle