Gebrauchsgegenstände
Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung legt u.a. fest, was unter Bedarfsgegenständen zu verstehen ist, definiert kosmetische Mittel und regelt deren Kennzeichnung und nennt Anforderungen an Malfarben, Schreib-, Zeichen- und Malgeräte.
Gebrauchsgegenstände
Gebrauchsgegenstände sind:
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Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Verwendung oder Verpackung von Lebensmitteln verwendet werden, z.B. Haushaltgeräte, Geschirr oder Verpackungsmaterial;
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Körperpflegemittel und Kosmetika, sowie Gegenstände, die nach ihrer Bestimmung mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung kommen;
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Kleidungsstücke, Textilien und andere Gegenstände (z.B. Uhrenarmbänder, Perücken und Schmuck), die nach ihrer Bestimmung mit dem Körper in Berührung kommen;
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Gegenstände, die für den Gebrauch durch Kinder bestimmt sind (z. B. Spielzeug, Lernmate-rialien, Mal- und Zeichenmaterialien);
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Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel;
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Gegenstände und Materialien, die zur Ausstattung und Auskleidung von Wohnräumen be-stimmt sind, soweit sie nicht anderen Gesetzgebungen unterstellt sind.
Warnungen und Rückrufe
Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, falls die vom Betrieb importierten, hergestellten oder verkauften Lebensmittel die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten gefährden bzw. nicht sicher sind. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlicht die Rückrufe und öffentlichen Warnungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden und dem betroffenen Unternehmen.
Auf der Web-Seite des Bundes sind weitere Informationen zu öffentlichen Warnungen und Rückrufe zu entnehmen.
Rechtliche Grundlagen
Seit dem 1. Mai 2017 gilt das neue Schweizer Lebensmittelrecht. Kernpunkte sind besserer Schutz für die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung, weniger Handelshemmnisse und mehr Transparenz. Alle Anpassungen zu realisieren und umzusetzen dauert seine Zeit. Darum hat der Bund grosszügige Übergangsfristen festgelegt.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellt umfassende Informationen zum neuen Lebensmittelrecht bereit.
Sämtliche rechtliche Grundlagen für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände finden Sie in der systematischen Rechtssammlung des Bundes.
Exportzertifikate
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände können unter bestimmten Bedingungen sowohl in die EU als auch in Drittstaaten exportiert werden.
Exportzertifikate sind Begleitpapiere eines Exports und beziehen sich auf die im Exportzertifikat aufgeführte, konkrete Lieferung. Sie sind notwendig, wenn das Bestimmungsland oder der Empfänger im Bestimmungsland diese verlangen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) stellt die Formulare für die Exportzertifikate in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Die Formulare dürfen nicht abgeändert werden. Die Exportunterlagen werden durch die Exportfirma ausgefüllt und durch die zuständige kantonale Lebensmittelvollzugsbehörde gestützt auf Art. 30 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung gestempelt und unterzeichnet.
Weitere Informationen und eine Anleitung zum Gebrauch der amtlichen Exportzertifikate für Lebensmittel finden Sie auf der Web-Seite des Bundes.
Inspektion
In der amtlichen Überwachungstätigkeit wird festgestellt, ob Verbrauchersicherheit im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände in ausreichendem Mass durch die Anbieter gewährleistet wird. Massstab sind die Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen müssen die Anforderungen wieder erreicht werden und der Anbieter muss sich auch daran halten.
Kennzeichnung und Anpreisung
Die allgemeine Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Form der Anpreisung sind in der Verordnung über Kennzeichnung und Anpreisung geregelt. Informative und transparente Angaben auf Lebensmitteln sind für viele Konsumentinnen und Konsumenten ein zentrales Anliegen. Fehlerhafte und unrichtige Angaben können Anlass geben zur Täuschung über Art, Zusammensetzung, Herkunft, Alter, Wert, Eigenschaften, Qualität usw. eines Lebensmittels.