Gebrauchsgegenstände

Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung legt u.a. fest, was unter Bedarfsgegenständen zu verstehen ist, definiert kosmetische Mittel und regelt deren Kennzeichnung und nennt Anforderungen an Malfarben, Schreib-, Zeichen- und Malgeräte.

Kontakt

Lebensmittelkontrolle

Kontaktformular
Anschrift
Lebensmittelkontrolle
Zugerstrasse 50a
6312 Steinhausen
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
07:30 - 11:45
13:30 - 16:30

Telefonnummer
+41 41 594 23 10