Exportzertifikate
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände können unter bestimmten Bedingungen sowohl in die EU als auch in Drittstaaten exportiert werden.
Bescheinigung für die Registrierung (Attestation for Registration)
Bestimmte Länder verlangen, dass kosmetische Mittel oder andere Gebrauchsgegenstände bereits vor einem ersten Import registriert werden. Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz stellt in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ein einheitliches Zertifikat zur Verfügung, welches grundsätzlich auf Firmenpapier ausgedruckt wird.
Behörden bestimmter Empfängerländer wie zum Beispiel China, Indien, Indonesien oder Dubai verlangen, dass das Zertifikat auf offiziellem, behördlichem Papier ausgestellt wird. Deshalb wird eine entsprechende Zertifikatsvorlage zur Verfügung gestellt.
Zertifikatsvorlagen, weitere Informationen und eine Anleitung zum Gebrauch der amtlichen Exportunterlagen für Gebrauchsgegenstände (inkl. Kosmetika) finden Sie auf der Web-Seite des Bundes.