Trink-, Dusch- und Badewasser
Wie die Luft ist auch das Wasser ein unersetzbares Gut. Sauberes Wasser ist die Grundlage allen Lebens und eine wichtige Voraussetzung für die menschliche Gesundheit.
Trinkwasser
Wir überwachen stichprobenweise die Trinkwasserqualität im Kanton Zug.
Trinkwasser ist Wasser, das natürlich belassen oder aufbereitet, zum Trinken bestimmt ist sowie zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen sowie zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Die Wasserversorgungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Selbstkontrolle die Risiken in den Bereichen Schutzzonen, Trinkwasserverteilung und Aufbereitungsanlagen zu beurteilen und geeignete Massnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Trinkwasserqualität zu gewährleisten.
Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgibt, hat die Konsumentinnen und Konsumenten jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz zu informieren.
Die Informationspflicht betrifft alle Versorgungen, auch Kleinversorgungen, die Trinkwasser an Dritte abgeben.
Mikroverunreinigungen
Mikroverunreinigungen im Zuger-und Ägerisee
Standortbestimmung, Bilanzierung der Stoffeinträge und Beurteilung des Handlungsbedarfs
Abschlussbericht Studie «Mikroverunreinigungen im Zuger-und Ägerisee» im Auftrag des Gewässerschutzverbands der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ) September 2015.
Wasserhärte, Calcium- und Nitratgehalt
Die Wasserhärte (Gesamthärte), der Calcium- und Nitratgehalt der öffentlichen Wasserversorgungen im Kanton Zug sind auf Karten dargestellt.
Hinweis: Je nach Herkunft des Wassers und dem Mischungsverhältnis können die Werte variieren.
Duschwasser
Legionellen, was ist zu beachten?
Verbreitung und Gefahren von Legionellen
Legionellen sind Bakterien die sich bevorzugt in Warmwasserleitungssystemen bei 25 bis 45°C ansiedeln. Über zerstäubte Wassertröpfchen (Aerosole) können sie in die Atemwege gelangen und eine Lungenentzündung verursachen.
Mit Legionellen belastetes Trinkwasser kann hingegen ohne jegliche Gefahr getrunken werden.
Die häufigsten Infektionsquellen sind:
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Warmwasserverteilsysteme, die Wassertröpfchen zerstäuben wie z.B. beim Duschen
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Anlagen mit sporadischem Wasserbezug wie Ferienwohnungen
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Whirlpoolanlagen, Sprudelbäder
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Klimaanlagen mit Befeuchtungseinrichtungen
Vorbeugung
Zu beachten sind insbesondere bei Trinkwasserinstallationen, dass die Warmwassertemperaturen bei der Wassererwärmung (Boiler) mindestens 60°C und bei den Entnahmestellen (Wasserhähnen, Duschköpfe) mindestens 50°C erreichen. Bei Installationen, welche diese Temperaturen nicht erreichen, wird empfohlen eine periodische Erwärmung auf 60°C vorzusehen (empfehlenswert einmal täglich), damit die hygienischen Anforderungen gewährleistet sind. Weitere Details entnehmen Sie dem angefügten Merkblatt «Legionellen / Legionellose».
Eine Legionellenuntersuchung verschafft Klarheit
Aufgrund des von den Bakterien bevorzugten Temperaturbereichs wird die Legionellenprüfung üblicherweise an einer Warmwasserprobe durchgeführt. Im Verdachtsfall jedoch, z.B. wenn das Kaltwasser auch nach längerem Laufenlassen nicht kühler als 25 °C wird, ist auch im Kaltwasser eine Legionellenuntersuchung empfehlenswert. Wir führen den Legionellentest Ihrer Wasserprobe in unserem Labor mittels einer klassischen mikrobiologischen (kulturellen) Untersuchung durch. Das Material zur Probenahme stellen wir kostenlos zur Verfügung, sowie allfällige weitere Informationen zu diesem Thema.
Badewasser
Wir kontrollieren periodisch die technischen Anlagen sowie die Wasserqualität der öffentlichen Gemeinschaftsbäder, wie Hallenbäder, Freibäder und Therapiebäder.
In den Sommermonaten wird das Wasser von Badestellen an Oberflächengewässern auf den mikrobiologischen Hygienezustand untersucht. Dazu gehören nicht nur die öffentlichen Badeplätze an unseren Seen, sondern auch die stark frequentierten Orte an Fliessgewässern (Lorze, Sihl, Reuss). Die Untersuchungsresultate werden während der Badesaison veröffentlicht und sind als Newseintrag auf der Hauptseite des AVS verfügbar.
Neu- und Umbauten von Gemeinschaftsbädern bedürfen einer Bewilligung der Gesundheitsdirektion.
Kontakt
Amt für Verbraucherschutz
Montag bis Freitag 07:30 - 11:45 13:30 - 16:30