Wasser
Wie die Luft ist auch das Wasser ein unersetzbares Gut. Sauberes Wasser ist die Grundlage allen Lebens und eine wichtige Voraussetzung für die menschliche Gesundheit.
Wasserressourcen
Die Schweiz gilt als Wasserschloss, da ausreichende Wasserressourcen vorhanden sind. Wasser wird auf vielfältige Weise genutzt, wie:
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als Trinkwasser (wichtigstes Lebensmittel)
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für die Hygiene (Duschwasser)
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zur Bewässerung oder zur Energiegewinnung
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in Gewerbe und Industrie
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für Schwimmbäder (Badewasser)
Für den menschlichen Gebrauch muss das Wasser frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Dafür hat nicht nur die öffentliche Wasserversorgung, sondern auch der Haus- und der Wohnungsbesitzer selbst zu sorgen.
Im Rahmen unserer Tätigkeit setzen wir uns täglich für eine gute Wasserqualität ein.
Warnungen und Rückrufe
Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, falls die vom Betrieb importierten, hergestellten oder verkauften Lebensmittel die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten gefährden bzw. nicht sicher sind. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlicht die Rückrufe und öffentlichen Warnungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden und dem betroffenen Unternehmen.
Auf der Web-Seite des Bundes sind weitere Informationen zu öffentlichen Warnungen und Rückrufe zu entnehmen.
Trink-, Dusch- und Badewasser
Trinkwasser
Wir überwachen stichprobenweise die Trinkwasserqualität im Kanton Zug.
Trinkwasser ist Wasser, das - natürlich belassen oder aufbereitet - zum Trinken bestimmt ist sowie zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen sowie zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Die Wasserversorgungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Selbstkontrolle die Risiken in den Berei-chen Schutzzonen, Trinkwasserverteilung und Aufbereitungsanlagen zu beurteilen und geeignete Massnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Trinkwasserqualität zu gewährleisten.
Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser abgibt, hat die Konsumentinnen und Konsu-menten jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers im Verteilnetz zu informieren.
Die Informationspflicht betrifft alle Versorgungen, auch Kleinversorgungen, die Trinkwasser an Dritte abgeben.
Oberflächenwasser
Untersuchungen von Oberflächengewässern
Das Amt für Verbraucherschutz kümmert sich im Auftrag des Amts für Umwelt um die Probenahme sowie Laboranalysen von Proben aus dem Zugersee, Ägerisee, Wilersee und der Lorze. Zusätzlich untersucht das Amt für Verbraucherschutz weitere Proben aus Oberflächengewässer sowie mögliche Proben aus Schadenfallmeldungen im Auftrag des Amts für Umwelt.
Badeplätze an Seen und Flüssen
In den Sommermonaten, d.h. ungefähr von Juni bis Anfang September, untersucht das Amt für Verbraucherschutz regelmässig die Badewasserqualität (mikrobiologische Untersuchung) der öffentlichen Seebäder. Lorze, Sihl und Reuss gelten nicht als öffentliche Badegewässer. Badeplätze an diesen Flüssen sind aber in der Bevölkerung äusserst beliebt. Es werden deshalb an einigen Messstellen auch die Badewasserqualität dieser Flüsse untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden jeweils zeitnah auf unserer Homepage publiziert (siehe Downloadlinks am Ende dieses Abschnitts).
Folgende Tipps zur geeigneten Badestelle:
- Unterhalb von ARA-Einleitungen auf das Baden verzichten (ARA: Abwasserreinigungsanlage).
- Während sowie 1-3 Tage nach Starkregen auf das Baden verzichten.
Der Spielplatz Lorzenparadies in Hagendorn sowie die Sihl vor Sihlbrugg (Neuheim) wurden bis 2023 als Badeplätze geführt. Sie befinden sich direkt unterhalb der ARA Schönau bzw. der ARA Neuheim. An diesen Wasserstellen gibt es eine erhöhte Konzentration von Bakterien durch das Einleiten von gereinigtem Abwasser. Darunter befinden sich auch krankheitserregende und antibiotikaresistente Keime. An diesen Stellen wird trotz möglicherweise genügender Qualitätsklasse vom Baden abgeraten.
Risiken:
- Magen-Darm-Erkrankungen mit Durchfall und/oder Erbrechen
- Vereiterung von Wunden, Bindehautreizungen, Ohrenentzündungen
- Erschwerte Behandlung, wenn Infektion durch antibiotikaresistente Keime verursacht
Sie wollen trotzdem ins Wasser? Diese Massnahmen reduzieren Ihr Risiko:
- Möglichst wenig Wasser schlucken
- Hautverletzungen wasserdicht abdecken
- Nach dem Baden gründlich duschen
Weitere Tipps für die Badesaison:
- Nicht in trübes Wasser springen.
- Hinweise zu Badedermatitis (Zerkarien): Faktenblatt des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beachten.
- Bei Blaualgenblüten (z.B. durch Burgunderblutalgen) weisen eine auffällige Ansammlung von Algenmaterial auf eine allfällige Gefährdung durch Blaualgen hin. Sehr trübes und gefärbtes Wasser, an der Oberfläche schwimmende Algenverklumpungen, Schlieren oder aufrahmende Algen sind optisch gut erkennbar und weisen auf die Gefahr für Mensch und Tier, insbesondere Hunde, hin. Für Verhaltensempfehlungen und weitere Informationen, siehe Sammlung des Kantons St. Gallen.
Untersuchungsergebnisse zu den Badeplätzen
Legionellen
Verbreitung und Gefahren von Legionellen
Legionellen sind Bakterien die sich bevorzugt in Warmwasserleitungssystemen bei 25 bis 45°C ansiedeln. Über zerstäubte Wassertröpfchen (Aerosole) können sie in die Atemwege gelangen und eine Lungenentzündung verursachen.
Mit Legionellen belastetes Trinkwasser kann hingegen ohne jegliche Gefahr getrunken werden.
Die häufigsten Infektionsquellen sind:
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Warmwasserverteilsysteme, die Wassertröpfchen zerstäuben wie z.B. beim Duschen
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Anlagen mit sporadischem Wasserbezug wie Ferienwohnungen
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Whirlpoolanlagen, Sprudelbäder
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Klimaanlagen mit Befeuchtungseinrichtungen
Verbraucherbeschwerde
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