Unterstützt der Kanton Zug Ihr Projekt oder eine andere befristete Aktivität? Sind Sie eine Kooperation mit uns eingegangen? In diesem Fall verwenden Sie unser Stützungslogo für die gesamte Öffentlichkeitsarbeit diesbezüglich.

Stützungsprinzip

  • Sie verwenden das Stützungslogo des Kantons Zug in der gesamten Öffentlichkeitsarbeit rund um das unterstützte Projekt, beispielsweise auf Plakaten, Flyer, Programmen, Websites.

  • Sie müssen das Stützungslogo in jedem Fall verwenden, unabhängig von der Höhe des finanzierten Beitrags.

  • Wenn Sie alle Sponsorinnen und Sponsoren ohne Logo aufführen, können Sie auch auf das Stützungslogo des Kantons Zug verzichten. Stattdessen verwenden Sie dann die Bezeichnung «Unterstützt vom Kanton Zug» oder «Unterstützt vom Kanton Zug und Swisslos» im Falle der Zusammenarbeit mit Swisslos.

  • Nur der Kanton Zug darf das Original-​Logo (ohne Schriftzug «Unterstützt vom Kanton Zug») verwenden. Sie dürfen es auch nicht in Verbindung mit Überschriften wie «Host», «Partner», «Sponsor» etc. einsetzen. 

Gestaltungsregeln

  • Wenn Sie das Stützungslogos verwenden, halten Sie die Gestaltungsregeln des Prozesspapiers Stützungslogo ein.

  • Das Logo muss immer in einem geschützten Raum erscheinen. Das heisst: Sie setzen die Abstände so, wie sie im Prozesspapier angegeben sind. In unserem Download-Bereich erhalten Sie Logodateien, bei denen der geschützte Raum bereits integriert ist.

  • Auf farbigen Publikationen verwenden Sie das farbige Stützungslogo. So kommen unser Kanton und Ihre Publikation am besten zur Geltung.

  • Das schwarz-​weisse Logo setzen Sie nur auf schwarz-​weissen oder einfarbigen Produkten ein. Sie können es auch für Spezialprodukte verwenden, falls die Herstellung oder das Material dies bedingt.

  • Das Stützungslogo muss in gutem Verhältnis zu anderen Logos stehen. Nutzen Sie das Logo in einer Grösse, die zur Grösse und Gestaltung des Kommunikationsmittels (Flyer, Plakat etc.) passt.