Einreise EU/EFTA-Staatsangehörige
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) regelt den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten. Dies bedeutet eine einfachere Zulassung von Erwerbstätigen aus der EU/EFTA. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Unselbstständige Erwerbstätigkeit
EU/EFTA-Staatsangehörige geniessen die berufliche Mobilität. Sie haben somit das Recht, in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
Erwerbsloser Aufenthalt
Folgende EU/EFTA-Staatsangehörige können eine Bewilligung zum erwerbslosen Aufenthalt beantragen:
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Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten;
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Rentnerinnen und Rentner;
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Stellensuchende und
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übrige Nichterwerbstätige.
In jedem Fall müssen dafür ausreichende finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachgewiesen werden können. Je nach Aufenthaltszweck kommen weitere Voraussetzungen hinzu.
Selbstständige Erwerbstätigkeit
Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit die Erwerbstätigkeit als selbstständige Erwerbstätigkeit eingestuft wird:
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Die Errichtung eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte in der Schweiz mit aktiver Geschäftstätigkeit (z. B. Auszug aus dem Handelsregister, Arbeitsvolumen, Bilanz/Erfolgsrechnung) muss nachgewiesen werden.
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Die Anerkennung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die Ausgleichskasse muss vorliegen,
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Einkommens- und Vermögensnachweise (z. B. Bankkontoauszug) müssen vorliegen.
Kontakt
Einreise & Aufenthalt
Aabachstrasse 1, Postfach
6301 Zug
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geschlossen
Eingeschränkte Schalteröffnungszeiten 20. bis 31. Juli 2026:
MO: 13:30 –18:00
DI–DO: 13:30 –17:00
FR: 12:30–16:00
Wir danken für Ihr Verständnis.
