Einreise EU/EFTA-Staatsangehörige

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) regelt den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten. Dies bedeutet eine einfachere Zulassung von Erwerbstätigen aus der EU/EFTA. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

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Unselbstständige Erwerbstätigkeit

EU/EFTA-Staatsangehörige geniessen die berufliche Mobilität. Sie haben somit das Recht, in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Erwerbsloser Aufenthalt

Folgende EU/EFTA-Staatsangehörige können eine Bewilligung zum erwerbslosen Aufenthalt beantragen:

  • Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten;

  • Rentnerinnen und Rentner;

  • Stellensuchende und

  • übrige Nichterwerbstätige.

 

In jedem Fall müssen dafür ausreichende finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachgewiesen werden können. Je nach Aufenthaltszweck kommen weitere Voraussetzungen hinzu.

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit die Erwerbstätigkeit als selbstständige Erwerbstätigkeit eingestuft wird:

 

  • Die Errichtung eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte in der Schweiz mit aktiver Geschäftstätigkeit (z. B. Auszug aus dem Handelsregister, Arbeitsvolumen, Bilanz/Erfolgsrechnung) muss nachgewiesen werden.

  • Die Anerkennung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die Ausgleichskasse muss vorliegen,

  • Einkommens- und Vermögensnachweise (z. B. Bankkontoauszug) müssen vorliegen.

Kontakt

Einreise & Aufenthalt

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Amt für Migration
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6301 Zug
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Eingeschränkte Schalteröffnungszeiten 20. bis 31. Juli 2026:
MO: 13:30 –18:00
DI–DO: 13:30 –17:00 
FR: 12:30–16:00

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Dossiers

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Hier finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen Familienmitglieder nachgezogen werden können. Ausserdem erfahren Sie, welche Bedingungen Sie für eine Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat erfüllen müssen.
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