Der Kanton Zug ist klein, sehr vielfältig und international. Hier erfahren Sie Wichtiges über Bevölkerung, Geschichte, politische Strukturen und religiöse Vielfalt. Zudem finden Sie Hinweise zu Traditionen, Ausflügen, Vereinen und weiteren Freizeitmöglichkeiten.

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Kurzportrait

Zug ist einer von 26 Kantonen (Gliedstaaten) der Schweiz. Obwohl er der kleinste Vollkanton ist, hat er viel zu bieten: zahlreiche attraktive Arbeitsplätze, eine wunderschöne Landschaft mit Seen und Bergen, eine offene und international geprägte Gesellschaft, sowie ein vielfältiges Freizeitangebot in den Bereichen Sport und Kultur.

Der Kanton Zug zählt über 130 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Rund 30 Prozent davon sind ausländische Staatsangehörige. Der Kanton umfasst elf Einwohnergemeinden auf einer Fläche von 239 km². Die Hauptstadt ist Zug, die Amtssprache ist Deutsch.

 

Links:

Broschüre "Kanton Zug in Zahlen"

Kanton Zug / Zuger Gemeinden

Die Geschichte des Kantons Zug reicht bis ins Mittelalter zurück. Ab 1415 war Zug ein vollberechtigtes Mitglied der alten Eidgenossenschaft, seit 1803 ist Zug ein eigenständiger Kanton der Schweiz.

 

Bis ins 19. Jahrhundert war Zug stark landwirtschaftlich geprägt und galt als eher arm. Mit der Industrialisierung und dem Zuzug internationaler Unternehmen hat sich der Kanton stark verändert. 

 

Heute gehört Zug zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Kantonen der Schweiz und verbindet seine ländliche Tradition mit einer modernen, global ausgerichteten Wirtschaft.

 

Links:

Historisches Lexikon der Schweiz / Die Geschichte des Kantons Zug

conTAKT-net.ch / Informationen zur Geschichte der Migration in der Schweiz

Swissworld / Mehr Informationen zur Geschichte der Schweiz

Im Kanton Zug werden zahlreiche lebendige Traditionen gepflegt, die bis heute zum Alltag gehören. Viele Bräuche haben ihren Ursprung in der bäuerlichen Lebensweise und im katholischen Glauben. Sie tragen wesentlich zur kulturellen Identität und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

 

Zu den bekanntesten Zuger Traditionen zählen der Chriesisturm und der Chriesimärt, die Fasnacht, das Flössen auf dem Ägerisee, das Morgartenschiessen, Greth Schell und das Chröpfelimee. 

 

Drei dieser Bräuche – das Chröpfelimee, das Flössen auf dem Ägerisee und der Kirschenanbau – sind auf der nationalen Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz verzeichnet.

 

Links:

Zug Tourismus / Mehr Informationen

Lebendige Traditionen / Mehr Informationen zum Kanton Zug

Swissworld / Mehr Informationen zu Schweizer Traditionen

Zug gilt als „Chriesiland“ (Kirschenland). Die Zuger Kirschenkultur ist über 600 Jahre alt. Seit fast 400 Jahren findet im Juni der Zuger Chriesimärt statt – mit frischen Kirschen und Spezialitäten aus der Region.

 

Bekannt sind auch die Traditionen rund um die Chriesigloggä (Kirschen-Glocke) und den Chriesisturm, ein Rennen durch die Zuger Altstadt. 

 

Weltweit berühmt wurde Zug durch den Zuger Kirsch und die Zuger Kirschtorte.

 

Links:

My Switzerland / Chriesiland

Zug Tourismus / Chriesisturm und Chriesimärt

Politisches System

In der Schweiz ist die politische Macht auf drei Ebenen verteilt: Bund, Kantone und Gemeinden. Die Schweiz ist ein demokratisches Land, in dem die Bevölkerung bei Abstimmungen über politische Vorhaben direkt mitbestimmen kann.

 

Links: 

ch.ch / Mehr Informationen

Broschüre "Willkommen in der Schweiz"

Der heutige Bundesstaat besteht seit 1848. Offiziell hat die Schweiz keine Hauptstadt, doch Bern nimmt als "Bundesstadt" die Funktion der Hauptstadt wahr.

 

Die Schweiz ist ethnisch, sprachlich und religiös divers. Weil sich verschiedene Kulturen freiwillig zusammengeschlossen haben, wird sie oft als «Willensnation» bezeichnet. In der internationalen Politik ist die Schweiz neutral.

 

Links: 

Swissworld / Mehr Informationen

In der Schweiz haben die Kantone und Gemeinden eine grosse Eigenständigkeit.  Dies wird als Förderalismus bezeichnet. Die 26 Kantone und über 2000 Gemeinden verfügen über eigene staatliche Strukturen.

 

Der Kanton Zug hat eine eigene Verfassung, eine Regierung, ein Parlament und Gerichte. 

 

Für viele Aufgaben sind die Kantone oder Gemeinden zuständig. Darum unterscheiden sich zum Beispiel die Schulsysteme oder die Steuerregelungen von Kanton zu Kanton. Während Bundesgesetze für die ganze Schweiz gelten, haben die Kantone eigene Gesetze, die nur auf ihrem Gebiet gültig sind. Auch Gemeinden können eigene Regelungen erlassen. 

 

Bund, Kantone und Gemeinden erheben Steuern, um ihre Aufgaben zu finanzieren.

    
Links: 

Swissworld / Mehr Informationen

ch.ch / Mehr Informationen

Damit sich keine Macht zu stark konzentriert, ist die Staatsgewalt in der Schweiz auf drei unabhängige Bereiche verteilt:

 

  • Legislative (gesetzgebende Gewalt)
  • Exekutive (gesetzesausführende Gewalt)
  • Judikative (richterliche Gewalt)

 

Im Kanton Zug übernehmen folgende Behörden diese Aufgaben:

 

  • Legislative: Kantonsrat (80 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt)
  • Exekutive: Regierungsrat (7 Mitglieder, vom Volk alle vier Jahre gewählt)
  • Judikative: Verschiedene Gerichte auf Bezirks- und Kantonsebene

 

Auch die Gemeinden haben eine Legislative (Gemeindeversammlung oder Parlament) und eine Exekutive (Gemeinderat oder Stadtrat).

 

Auf Bundesebene besteht die Legislative aus zwei Kammern: Nationalrat und Ständerat. Die Exekutive ist der Bundesrat mit sieben Mitgliedern. Als oberstes Gericht fungiert das Bundesgericht, an das Entscheide kantonaler Gerichte weitergezogen werden können.

 

Links:

Kanton Zug / Mehr Informationen

ch.ch / Mehr Informationen zum Bundesrat

ch.ch / Mehr Informationen zum Parlament

Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben das Stimm- und Wahlrecht. Sie wählen politische Gremien auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene und können sich auch selbst zur Wahl stellen.

 

Zudem können sie in Volksabstimmungen über politische Geschäfte entscheiden – dies nennt man direkte Demokratie. Mit Volksinitiativen können Bürgerinnen und Bürger auch eigene Anliegen zur Abstimmung bringen.

 

Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Zug haben kein Stimm- oder Wahlrecht. Sie können jedoch mit Petitionen politische Anliegen an die Behörden richten.

 

Links:

ch.ch / Mehr Informationen

Die wichtigsten rechtlichen Grundsätze sind in der Bundesverfassung festgehalten. Ein zentraler Bestandteil sind die Grundrechte, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruhen.

 

Diese Rechte schützen das menschliche Leben (z. B. Recht auf Leben, Recht auf Hilfe in Notlagen) und sichern die Freiheit des Einzelnen gegenüber staatlicher Macht. Niemand darf aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert werden.

 

In der Schweiz gelten ausserdem Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.

Im Kanton Zug bietet die Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen kostenlos Unterstützung für Personen, die aufgrund von Herkunft oder Nationalität Diskriminierung erfahren.

 

Links:

Kanton Zug / Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen

Bundesverwaltung / Die Bundesverfassung

Religion

Die Schweiz ist traditionell ein christlich geprägtes Land. Heute leben jedoch viele Menschen anderer Religionen hier. Die Religionsfreiheit ist in der Verfassung garantiert, und die öffentlichen Schulen sind religiös neutral.

Die Schweiz ist historisch vom Christentum geprägt. Die Regelung des Verhältnisses zwischen Religion und Staat liegt in der Verantwortung der Kantone. In den meisten Deutschschweizer Kantonen – auch im Kanton Zug – sind die christlichen Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Institutionen (Landeskirchen) anerkannt.

 

Das bedeutet, dass der Staat ihnen bestimmte Rechte überträgt. So dürfen sie zum Beispiel von ihren Mitgliedern Kirchensteuern erheben. Im Kanton Zug sind die römisch-katholische Kirche und die evangelisch-reformierte Kirche als Landeskirchen anerkannt.

 

Neben den beiden Landeskirchen gibt es im Kanton Zug viele weitere religiöse Gemeinschaften unterschiedlicher Glaubensrichtungen. Die Mehrheit der Zuger Bevölkerung gehört einer christlichen Religion an, während sich rund ein Drittel keiner Glaubensgemeinschaft zugehörig fühlt.

 

Links: 

Broschüre "Religionsvielfalt im Kanton Zug - Christliche Kirchen"

Broschüre "Religionsvielfalt im Kanton Zug - Andere Kirchen"

Die Religionsfreiheit ist in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Jede Person hat das Recht, eine eigene religiöse Überzeugung zu haben, diese zu äussern und zu verbreiten. Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder an religiösen Handlungen teilzunehmen.

 

Religiöse Feiern und Versammlungen sind erlaubt, und niemand darf wegen seiner Religion oder seines Glaubens diskriminiert werden.

 

Links:

Kanton Zug / Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen

 

Die obligatorische Schule ist religiös neutral. Das bedeutet jedoch nicht, dass religiöse Themen im Unterricht ausgeschlossen sind. Es wird zwischen zwei Formen des Religionsunterrichts unterschieden:

 

  • Konfessioneller Religionsunterricht der Landeskirchen: freiwillig, organisiert durch die Kirchen.
  • Schulisches Fach „Ethik und Religionen“: behandelt religiöse und ethische Fragen, die alle Menschen betreffen.

 

Kinder anderer Konfessionen oder nicht-christlicher Glaubensrichtungen können ausserhalb der Schule an religiösem Unterricht ihrer Gemeinschaft teilnehmen.

 

Freizeit

Der Kanton Zug bietet zahlreiche attraktive Möglichkeiten, die Freizeit zu gestalten. Eine besonders grosse Bedeutung haben die Vereine: Sie fördern das gesellschaftliche Leben und bieten Gelegenheit, neue Menschen kennenzulernen.

Sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug sind Mitglied in einem Verein. Es gibt Vereine für unterschiedlichste Interessen.

 

Auch kleinere Gemeinden haben Sport-, Kultur- und andere Vereine. Sie bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, um neue Menschen kennenzulernen.

 

Die meisten Vereine stehen allen offen. Informationen dazu finden sich auf den Internetseiten der Gemeinden.

 

Links:

FMZ / Zuger Vereine

Kanton Zug / Zuger Gemeinden

Im Kanton Zug gibt es viele Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche, um Gleichaltrige zu treffen.

 

In zahlreichen Gemeinden bestehen Treffpunkte und verschiedene Aktivitäten. Die Jugendlichen werden betreut, können ihre Ideen einbringen und Projekte umsetzen (Jugendarbeit). Die Angebote sind in der Regel kostenlos.

 

Jugendverbände ermöglichen es zudem, gemeinsam mit Gleichaltrigen Sport zu treiben und Aktivitäten in der Natur zu unternehmen. Träger dieser Angebote sind Vereine, Gemeinden oder die Landeskirchen. Sie stehen allen Jugendlichen offen. Die Wohngemeinde erteilt weitere Auskünfte.

Der Kanton Zug verfügt über viele Ausflugsziele und ein vielfältiges kulturelles Angebot. Besonders bekannt sind die historische Altstadt von Zug, die Höllgrotten, der Zugerberg und die Zuger Seen.

 

Zahlreiche Wander- und Fahrradrouten laden dazu ein, die Natur zu entdecken.

 

Museen in der ganzen Region zeigen Ausstellungen zu verschiedenen Themen.

 

Informationen zu Ausflügen, Sehenswürdigkeiten und kulturellen Veranstaltungen bietet Zug Tourismus.

 

Aktuelle Veranstaltungshinweise finden sich auch in den lokalen Zeitungen.

 

Links:

Zug Tourismus / Mehr Informationen

Zug Tourismus / Veranstaltungskalender

Zug Tourismus / Museen

Zug Kultur / Veranstaltungskalender

My Switzerland / Stadt Zug

My Switzerland / Höllgrotten

My Switzerland / Zugerberg

Freiwilligenarbeit ist ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft und die Umwelt. Sie wird nicht bezahlt und ist in der Schweiz weit verbreitet. Viele der freiwilligen Tätigkeiten werden in Vereinen geleistet – etwa in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung, Tier- und Umweltschutz oder Gesundheit.

 

Informationen und Einsatzmöglichkeiten bieten:

 

  • Benevol Zug – Fachstelle für Freiwilligenarbeit
  • Caritas – Beratung und Vermittlung
  • Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) Zug – Freiwilligeneinsätze in verschiedenen Bereichen
  • Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit im Asylbereich – für Freiwilligeneinsätze im Asyl- und Flüchtlingswesen

 

Links:

Benevol Zug / Mehr Informationen und Einsatzmöglichkeiten

Caritas / Kontakt und mehr Informationen

SRK Zug / Kontakt und mehr Informationen

Kanton Zug / Kontakte der Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit im Asylbereich

Menschen mit kleinem Einkommen können mit der "KulturLegi" Vergünstigungen auf Angebote in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung erhalten.

 

Der Ausweis kann bei Caritas Zentralschweiz beantragt werden, die auch prüft, ob Anspruch besteht.

 

Links:

Caritas Zentralschweiz / Kontakt und Informationen