Lärm beim Planen und Bauen
Beim Planen und Bauen gelten Lärmvorschriften sowohl für neue lärmige Anlagen als auch für neue lärmempfindliche Nutzungen in bereits lärmbelasteten Gebieten.
Planen und bauen in lärmbelasteten Gebieten
Bei der Planung und beim Bau neuer lärmempfindlicher Nutzungen wie z. B. Wohngebäude, Schulhäuser oder Bürogebäude müssen im Falle einer Lärmvorbelastung des Grundstücks Vorschriften eingehalten werden. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie via Link unten.
Lärmschutz bei neuen lärmverursachenden Anlagen
Werden neue Anlagen geplant, ist zu prüfen, ob diese lärmig sind oder nicht. Gleiches gilt bei der Änderung von lärmigen Anlagen. Insbesondere gelten z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen, Strassen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Klimageräte, Gastrobetriebe oder Parkierungsanlagen wie Tiefgarageneinfahrten als potenziell lärmig und können zu späteren Lärmbeschwerden führen. Um Lärmkonflikten vorzubeugen, sind die entsprechenden Vorschriften nach Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung im Rahmen der Bewilligungsverfahren zu überprüfen und nachzuweisen. Im Sinne der Vorsorge ist dabei der Lärm wenn immer möglich unabhängig vom verursachten Lärm an der Quelle zu begrenzen.
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