Gefahrengrundlagen

Was KANN passieren? Diese Frage wird in der Gefahrenbeurteilung beantwortet. Und was DARF passieren? Darum dreht sich die Risikobewertung. Die Resultate beider Abklärungen, der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung, werden in den so genannten Gefahrengrundlagen zusammengefasst.

Ausschnitt aus der synoptischen Gefahrenkarte der Stadt Zug

Gefahrenbeurteilung

Was KANN passieren?

 

Diese Frage wird durch Fachexperten im Rahmen der Gefahrenbeurteilung beantwortet. Je nach «Flughöhe» der Untersuchung, werden die Resultate in den folgenden Produkten festgehalten (von oben nach unten mit zunehmender Genauigkeit):

Produkt Erhebungsmassstab Erhebungsgebiet Verwendung
Gefahrenhinweiskarte 1: 25'000 - 1:10'000 ganzer Kanton Bauen in Gefahrengebieten ausserhalb Bauzone
Gefahrenkarte 1:5'000 Siedlungsgebiet, wichtige Infrastrukturanlagen Bauen in Gefahrengebieten innerhalb Bauzone
Punktuelle Gefahrenabklärung < 1:5'000 Einzelobjekt(e) bei Bedarf für die konkrete Massnahmenplanung

 

Risikobewertung

Was DARF passieren?

Die Risikobewertung klärt die Frage, welche Risiken von einer Gesellschaft akzeptiert werden. Dafür muss man vorgängig festlegen, welche Schutzziele angestrebt werden sollen.

Für Personen, erhebliche Sachwerte und die Umwelt ist das Risiko auf ein akzeptables Mass zu begrenzen. Sie werden als Schutzgüter bezeichnet.

Kanton Zug, 2020
Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT, 2013
Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT, 2013

Gefahrengrundlagen

Hier finden Sie die im Rahmen der Gefahrenbeurteilung und Risikoanalyse erstellten Produkte, welche unter dem Begriff Gefahrengrundlagen zusammengefasst werden: