Einsatzvorbereitungsmassnahmen werden (kurz) vor dem Eintritt eines Ereignisses getroffen. Damit will man Verantwortliche und Betroffenen warnen, in Alarmbereitschaft versetzen und falls nötig mit Verhaltensempfehlungen bedienen.

Einsatzvorbereitung

Als Massnahmen der Einsatzvorbereitung werden jene bezeichnet, die (kurz) vor dem Eintritt eines Ereignisses getroffen werden, mit dem Ziel Verantwortliche und Betroffene zu warnen, in Alarmbereitschaft zu versetzen und ggf. mit Verhaltensempfehlungen zu versehen. Damit soll sichergestellt werden, dass beim Eintritt des Ereignisses schnell, überlegt und somit vorbereitet gehandelt werden kann. Einsatzvorbereitungen haben auch zum Ziel, durch rasches Handeln das Ausmass von Schäden zu begrenzen bzw. diese soweit wie möglich abzuwehren oder günstig beeinflussen zu können. Sie sind jedoch in starkem Mass von der Gefährdung abhängig und basieren auf der geplanten Vorsorge. Sie müssen zudem im Vorfeld in den entsprechenden Notfallplänen festgelegt sein.

 

Folgende Bereiche der Einsatzvorbereitung werden unterschieden:

z.B. Aufrufe wie Fenster und Türen geschlossen halten, Personenkontakt möglichst vermeiden, Wertobjekte in obere Stockwerke bringen

z.B. Aufgebot von Mitgliedern der Führungsorganisation; Pikettstellung von Einsatzkräften; Bereitstellen von Material, Vorbereiten von Objektschutzmassnahmen