Umgang mit Naturgefahren

Im dicht bevölkerten und in den Voralpen gelegenen Kanton Zug muss sich die Bevölkerung seit jeher mit dem Schutz vor Naturgefahren auseinandersetzen. Da absolute Sicherheit nicht möglich ist, zielen die Schutzmassnahmen auf das Senken der Risiken auf ein gesellschaftlich akzeptierbares Mass hin.

Überschwemmung im Deinikoner Boden nach Unwetter 1934

Integrales Risikomanagement

Absolute Sicherheit im Umgang mit Naturgefahren ist nicht möglich. Der Schutz vor Naturgefahren erfolgt in der Schweiz daher nach dem «Konzept der Risikominimierung» nach den Grundsätzen des Integralen Risikomanagements (kurz: IRM).

Risikomanagement ist die Gesamtheit der Massnahmen und Methoden, mit denen ein angestrebtes Sicherheitsniveau erreicht werden soll. Künftige Risiken sollen gemieden, bestehende Risiken auf ein akzeptables Mass gemindert und akzeptable Risiken solidarisch getragen werden. 

Integral ist das Risikomanagement dann, wenn alle Naturgefahren betrachtet werden, sich alle Verantwortungsträger an der Planung und Umsetzung von Massnahmen beteiligen und alle Arten von Massnahmen in die Massnahmenplanung einbezogen werden.

Mit dem Risikomanagement werden drei zentrale Fragen im Bereich der Naturgefahren beantwortet:

Diese Frage wird in der Gefahrenbeurteilung geklärt
Diese Frage wird in der Risikobewertung entschieden
Dieser Frage wird im Rahmen des Integralen Risikomanagements in der Massnahmenplanung nachgegangen
Massnahmenpalette des integralen Risikomanagements und Phasen, in denen die Massnahmen zum Tragen kommen (BABS 2019)

Massnahmenpalette des integralen Risikomanagements und Phasen, in denen die Massnahmen zum Tragen kommen

Nationale Naturgefahrenstrategie

Auf strategischer Ebene setzt sich die 1997 vom Bundesrat ins Leben gerufene PLANAT ​​​​​​dafür ein, dass die Vorbeugung gegen Naturgefahren in der ganzen Schweiz verbessert wird. Ziel dieser ausserparlamentarischen Kommission ist ein Paradigmenwechsel von der reinen Gefahrenabwehr hin zu einer Risikokultur.

Kantonale Naturgefahrenstrategie

Die vom Regierungsrat im Mai 2025 verabschiedete Naturgefahrenstrategie Kanton Zug regelt das Integrale Risikomanagement bei gravitativen Naturgefahren. Sie verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden zu minimieren und den Schutz von Menschen, Lebensgrundlagen und Sachwerten nachhaltig zu stärken.

Der Kanton Zug ist in vielen Bereichen bereits heute gut aufgestellt. Gleichzeitig zeigt die Strategie auf, wo weiterer Handlungsbedarf besteht – insbesondere bei der Koordination sowie bei Prävention und Vorsorge. Sie definiert fünf zentrale Handlungsfelder mit insgesamt 21 Handlungsschwerpunkten.

In einem nächsten Schritt wird eine konkrete Massnahmenplanung für die festgestellten Handlungsschwerpunkte erarbeitet. Diese entsteht in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Fachstellen und den Gemeinden. So sollen Schwachstellen systematisch identifizierten und behoben werden. Das AFW koordiniert diesen Prozess.

Die Ergebnisse der Massnahmenplanung folgen später an dieser Stelle.

 

Integrales Risikomanagement bei gravitativen Naturgefahren

Zuständigkeiten

Anbei die wichtigsten Ämter bzw. Institutionen und deren Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Naturgefahrenmanagement im Kanton Zug (Stand Mai 2025):

Amt / Institution Aufgaben
Amt für Wald und Wild
  • Gefahrengrundlagen, Gefahrenkarten, Ereignisdokumentation
  • Koordination der Umsetzung der kantonalen Naturgefahrenstrategie
  • Technischer Schutz vor Massenbewegungsprozessen (Steinschlag, Rutschungen, Hangmuren, Erosion) 
  • Gewässeraufsicht im Wald (ausser in Abschnitten mit hochwasserschutzrelevanten Schutzbauten)
Tiefbauamt, Abteilung Wasserbau und baulicher Gewässerschutz
  • Prävention von Wassergefahren durch Fliessgewässer und Seen
  • Hochwasserschutz
  • Gewässeraufsicht
Amt für Raum und Verkehr
  • Berücksichtigung der Naturgefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten (Richtplanung, Nutzungsplanung, Sachplanung)
Gebäudeversicherung des Kantons Zug
  • Versicherung von Gebäuden in Gefahrengebieten (Beratung, Entschädigung in Schadenfällen)
Einwohnergemeinden
  • Berücksichtigung der Naturgefahren in Gefahrengebieten (Auflagen in Baubewilligungen)