Umgang mit Naturgefahren

Im dicht bevölkerten und in den Voralpen gelegenen Kanton Zug muss sich die Bevölkerung seit jeher mit dem Schutz vor Naturgefahren auseinandersetzen. Da absolute Sicherheit nicht möglich ist, zielen die Schutzmassnahmen auf das Senken der Risiken auf ein gesellschaftlich akzeptierbares Mass hin.

Überschwemmung im Deinikoner Boden nach Unwetter 1934
Massnahmenpalette des integralen Risikomanagements und Phasen, in denen die Massnahmen zum Tragen kommen (BABS 2019)

Massnahmenpalette des integralen Risikomanagements und Phasen, in denen die Massnahmen zum Tragen kommen

Zuständigkeiten

Anbei die wichtigsten Ämter bzw. Institutionen und deren Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Naturgefahrenmanagement im Kanton Zug (Stand April 2023):

Amt / Institution Aufgaben
Amt für Wald und Wild
  • Gefahrengrundlagen, Gefahrenkarten, Ereignisdokumentation
  • Technischer Schutz vor Massenbewegungsprozessen (Steinschlag, Rutschungen, Hangmuren, Erosion) 
Tiefbauamt, Abteilung Wasserbau und baulicher Gewässerschutz
  • Prävention von Wassergefahren durch Fliessgewässer und Seen
  • Hochwasserschutz
  • Gewässeraufsicht
Amt für Raum und Verkehr
  • Berücksichtigung der Naturgefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten (Richtplanung, Nutzungsplanung, Sachplanung)
Gebäudeversicherung des Kantons Zug
  • Versicherung von Gebäuden in Gefahrengebieten (Beratung, Entschädigung in Schadenfällen)
Einwohnergemeinden
  • Berücksichtigung der Naturgefahren in Gefahrenzonen (Auflagen in Baubewilligungen)