Betrieblicher Umweltschutz
Der Betriebliche Umweltschutz befasst sich mit vorsorglichem Gewässerschutz und korrekter Abfallentsorgung bei Industrie- und Gewerbebetrieben. Dies umfasst die Beratung von Firmen, Erteilung von Bewilligungen und Kontrollen von Auflagen.
Biosicherheit
In Forschung, Medizin und Nahrungsmittelproduktion werden weltweit zunehmend krankheitserregende oder gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt. Eine unkontrollierte Verbreitung dieser Organismen in der Umwelt ist unerwünscht. Sie kann die Gesundheit von Menschen, die Biodiversität und die gentechnikfreie Nahrungsmittelproduktion gefährden.
Bund und Kantone überwachen den Umgang mit krankheitserregenden und gentechnisch veränderten Organismen. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen bilden die Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (ESV) sowie die Freisetzungsverordnung (FrSV).
Feuerungen
Der zulässige Ausstoss von Schadstoffen bei Feuerungen und Motoren ist gesetzlich begrenzt. Die Gemeinden sind zuständig für die Öl- und Gasfeuerungen bis zu einer Leistung von 1 MW (Ausnahme Abnahmemessung ab 350 kW) und die Holzfeuerungen bis 70 kW. Die Kontrollen der gewerblichen und industriellen Anlagen, für welche in der Luftreinhalte-Verordnung Emissionsgrenzwerte aufgeführt sind, sowie aller grösseren Feuerungen (Holz ab 70 kW, Öl und Gas ab 1 MW) erfolgen durch das Amt für Umwelt.
Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe, welche bei der Produktion eingesetzt werden, können die Umwelt im Falle eines Unfalles verschmutzen. Deshalb ist der korrekte Umgang, Lagerung und Umschlag der wassergefährdenden Stoffe von zentraler Bedeutung.
Kontakt
Amt für Umwelt
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Termine nach Vereinbarung