Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe, welche bei der Produktion eingesetzt werden, können die Umwelt im Falle eines Unfalls verschmutzen. Deshalb ist der korrekte Umgang, Lagerung und Umschlag von wassergefährdenden Stoffen von zentraler Bedeutung.
Definition
Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die nachteilige Veränderungen des Wassers verursachen können, sowohl physikalische als auch chemische oder biologische Veränderungen. Dazu gehören Treibstoffe, Öle, Dünger und Chemikalien aller Art, Pflanzen- und Holzbehandlungsmittel, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Prozessabwässer etc.
Anlagen, in denen mit solchen Stoffen gearbeitet wird, sind fachgerecht zu erstellen und zu betreiben. Beim Umgang mit diesen Stoffen ist besondere Vorsicht geboten. Dazu ist ein Leitfaden für die Praxis entwickelt worden.
Umweltrelevanz und rechtliche Vorgaben
Umweltrelevant sind alle Anlagen und Betriebe, die chemische Produkte herstellen oder Chemikalien in grösseren Mengen mischen, lagern oder handeln. Die Produktion von Stoffen oder Mischungen sowie der Handel stellen aufgrund Eigenschaften hohe Anforderungen. Eine korrekte Aufbewahrung, Entsorgung der Stoffe aber auch eine fachmännische Abwasserbehandlung senkt das Risiko einer möglichen Gewässer- oder Umweltverschmutzung.
Die Anforderungen und Vorschriften bezüglich Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten sind in der Gewässerschutzgesetzgebung verankert.
Lagerung wassergefährdender Stoffe
Wassergefährdende Stoffe sind in Auffangwannen zu lagern. Bei der Lagerung sind die Vorschriften zu beachten, so dass keine gefährliche Reaktionen unter den Stoffen entstehen können.
Die unsachgemässe Lagerung von gefährlichen Stoffen birgt kann zu gefährlichen Reaktionen und durch Leckagen zur Ausbreitung von wassergefährdenden Stoffen führen. Beim Brand von Lageranlagen können giftige Gase freigesetzt oder Löschwasser verunreinigt werden. Diese Ereignisse können schliesslich Luft, Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässer verschmutzen.
Der Fokus des betrieblichen Umweltschutzes liegt auf dem Schutz der Gewässer sowie auf der Einhaltung der Lagervorschriften von Stoffen zur Verhinderung gefährlicher Reaktionen. Der interkantonale Leitfaden "Lagerung gefährlicher Stoffe" gibt einen umfassenden Überblick über die zu beachtenden Vorschriften. Er ermöglicht , gefährliche Stoffe besser zu erkennen, deren Lagerung zu optimieren und die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.
Bewilligungen
Ändert ein Betrieb seine umweltrelevanten Betriebsprozesse, z. B. die Lagerung wassergefährdender Stoffe oder installiert eine neue Abwasservorbehandlungsanlage, ist dafür eine gewässerschutz- bzw. umweltrechtliche Bewilligung erforderlich oder eine Baubewilligung.
Team
Nathanael Lottenbach
Technischer Sachbearbeiter
6300 Zug
Bruno Mathis
Stellvertretender Amtsleiter / Abteilungsleiter
6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Termine nach Vereinbarung