Abwasser, das in Betrieben bei der Produktion anfällt, kann erheblich mit Schadstoffen belastet sein. Betriebe müssen deshalb das verschmutzte Industrieabwasser vorbehandeln, bevor es in die Kanalisation eingeleitet werden darf und benötigen dazu ein gewässerschutzrechtliche Bewilligung.

Abwasservorbehandlungsanlage

Team

Thomas Binzegger

Projektleiter/in

Aabachstrasse 5
6300 Zug

Hans-Peter Blattmann

Projektleiter/in

Aabachstrasse 5
6300 Zug

Bruno Mathis

Abteilungsleiter/in / Stv. Amtsleiter/in

Aabachstrasse 5
6300 Zug

Kontakt

Amt für Umwelt

Kontaktformular
Anschrift
Amt für Umwelt
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Termine nach Vereinbarung

Telefonnummer
+41 41 728 53 70