Abwasserentsorgung
Hier finden Sie Informationen rund um die Abwasserentsorgung, zur Entwässerungsplanung sowie zum Umgang mit Regenwasser auf Strassen und auf Liegenschaften. Dazu liefern wir Hinweise zur Handhabung mit bewilligungspflichtigen Anlagen für die Abwasserbehandlung aus der Industrie und dem Gewerbe.

Übersicht
Die Abwasserentsorgung bestehend aus der Siedlungsentwässerung und den Abwasserreinigungsanlagen bilden einen wichtigen Stützpfeiler des Gewässerschutzes: Sie gewährleistet die Siedlungshygiene und den gewässerschonenden Umgang mit Regenwasser. Im Siedlungsgebiet stellt die Abwasserentsorgung zudem den Schutz von Sachwerten bei starken Regenereignissen sicher.
Neben dem Thema der Siedlungsentwässerung und der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) finden Sie hier Informationen zu folgenden abwasserrelevanten Themen:
- Entwässerungsplanung
- Umgang mit Regenwasser
- Strassenabwasser
- Entwässerung von Baustellen
- Industrie- und Gewerbeabwasser
- Muster-Abwasserreglement
Siedlungsentwässerung
Die Schweiz verfügt über eine flächendeckende, leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur für die Abwasserreinigung und und für Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter. Um diese auch in Zukunft funktionsfähig und auf dem Stand der Technik zu erhalten, braucht es eine weitsichtige Entwässerungsplanung (GEP), welche auch die infolge des Klimawandels immer häufiger auftretenden Starkniederschläge berücksichtigt. Der Umgang mit Regenwasser bzw. die Versickerung von Regenwasser und die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum, die korrekte Behandlung von Industrie- und Gewerbeabwasser sind weitere wichtige Teilaspekte der Siedlungsentwässerung.
Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
Im Kanton Zug sind zwei zentrale Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in Betrieb: Die regionale Grosskläranlage ARA Schönau in Cham mit über 165'000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern (Eang) sowie die ARA Tal in Neuheim mit rund 2'400 Eang, die ausschliesslich das Abwasser der Gemeinde Neuheim reinigt. Die ARA Schönau reinigt dabei das Abwasser von insgesamt zehn Gemeinden im Kanton Zug sowie je zwei Gemeinden aus den Kantonen Luzern, Schwyz und ab 2023 von drei Gemeinden aus dem Zürich. Sie zählt damit zu den grössten Schweizer Kläranlagen überhaupt und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu leistungsfähigen Gewässerschutz in der Region Zug.
Zusammen reinigen die beiden Kläranlagen im langjährigen Mittel pro Jahr rund 22 Millionen Kubikmeter Abwasser. Das Amt für Umwelt kontrolliert den Betrieb und die Wirkung dieser beiden Kläranlagen hinsichtlich der gewässerschutzrechtlichen Anforderungen an die Einleitung von kommunalem Abwasser in Gewässer.
Entwässerungsplanung
Der generelle Entwässerungsplan, abgekürzt mit GEP, ist die Grundlage für den Gewässerschutz auf Stufe Abwasserverband und auf kommunaler Ebene. Der GEP beleuchtet den aktuellen Stand der Entwässerungsplanung, zeigt den Handlungsbedarf sowie die sich daraus ergebenden Massnahmen auf inklusive deren Kosten und Prioritäten in der Siedlungsentwässerung auf.
Im Kanton Zug ist die Bearbeitung der GEP weit fortgeschritten. Dementsprechend hat der Gewässerschutzverband GVRZ und jede Gemeinde einen genehmigten GEP der ersten Generation, deren Massnahmen heute weitgehend umgesetzt sind. Zurzeit laufen die Arbeiten für die GEP-Nachführungen der zweiten Generation auf Hochtouren. Die GEP zweiter Generation zeichnen sich dadurch aus, dass als Ergebnis dessen Bearbeitung für die Gemeinden einfacher ist: Dadurch können sie sich auf ihre Kernaufgaben beschränken, wie z. B. die Erhaltung und Finanzierung von eigenen Anlagen oder die Beaufsichtigung von privaten Anlagen.
Umgang mit Regenwasser
Aus der Sicht des Gewässerschutzes soll in Siedlungen der natürliche lokale Wasserhaushalt möglichst erhalten werden. Ziel ist es, einen Grossteil des jährlichen Niederschlags lokal versickern, verdunsten und von Pflanzen aufnehmen zu lassen. Die Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) definiert den gewässerschutzkonformen Umgang mit Regenwasser und dient dabei als zentrales Werkzeug für die Entwässerungsplanung. Sie finden diese Richtlinie nachstehend verlinkt.
Zur Milderung der Auswirkungen des Klimawandels gewinnt heute ein angepasster Umgang mit dem Regenwasser zusätzlich an Bedeutung. Dieses als «Schwammstadt» bezeichnete Konzept bezweckt dabei, anfallendes Regenwasser lokal zu speichern anstatt es wie früher in die nächstgelegene Regenwasser- oder Schmutzwasserkanalisation abzuleiten. Dadurch sollen bei immer häufigeren auftretenden Starkregenereignissen Überflutungsschäden vermieden und gleichzeitig durch den kühlenden Effekt die Auswirkungen von lokalen «Hitzeinseln» in dicht überbauten Gebieten reduziert werden.
Als willkommener Nebeneffekt können mit begrünten Dächern, Feuchtgebieten, Teichen und Entwässerungsgräben eine höhere Lebensqualität und Biodiversität geschaffen werden.
Strassenabwasser
Das Strassenabwasser von stark befahrenen Strassen muss vor der Einleitung in Gewässer oder vor der Versickerung in den Untergrund in einer sogenannten Strassenabwasserbehandlungsanlage, abgekürzt SABA, gereinigt werden. Bei der Sanierung oder dem Neubau von Strassen wird deshalb die Strassenentwässerung überprüft und aufgrund der VSA-Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» gemäss den gesetzlichen Vorgaben dem geltenden Stand der Technik angepasst. Mit einer SABA wird das anfallende stark mit Schadstoffen belastete Strassenabwasser soweit behandelt, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und somit eine Versickerung ins Grundwasser oder eine Einleitung in ein Oberflächengewässer möglich wird.
Auch im Kanton Zug sind seit vielen Jahren an den stark befahrenen Strassen inzwischen verschiedene Typen von SABA für einen sachgerechten Gewässerschutz in Betrieb. Mit den periodisch durchgeführten Funktionskontrollen werden die anlagenspezifischen Anforderungen überprüft und gegebenenfalls dem Stand der Technik angepasst.
Entwässerung von Baustellen
Baustellenabwasser kann bei unsachgemässer Entwässerung oberirdische Gewässer oder das Grundwasser verschmutzen. Um nachteilige Auswirkungen und Gewässerverschmutzungen zu verhindern, ist deshalb eine umweltgerechte Baustellenentwässerung wichtig. Wie bei anderem Abwasser gilt auch hier der Grundsatz: Vermeiden, vermindern, separat fassen, rezirkulieren, behandeln und ableiten! Die Merkblätter der Zentralschweizer Umweltfachstellen «Entwässerung von Baustellen» und «Bohrschlamm und Abwasser aus Erdwärmesonden-Bohrungen» zeigen dabei auf, wie anfallendes Abwasser gewässerschutzkonform zu behandeln und zu entsorgen ist.
Die Baustellenentwässerung ist vor Inbetriebnahme vom zuständigen Bauamt zu kontrollieren. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme durch die Bauherrschaft mit der zuständigen Gemeinde. Während der Bauphase sind durch das zuständige Bauamt oder durch das beauftragte Kontrollorgan periodische Kontrollen durchzuführen.
Industrie- und Gewerbeabwasser
Abwasser, das in Betrieben bei der Produktion anfällt, kann je nach Verschmutzungsgrad mit diversen Schadstoffen erheblich belastet sein. Damit dieses nicht via Kanalisation in den Gewässer landet oder für die ARA schädlich ist, müssen Betriebe verschmutztes Industrieabwasser gemäss Stand der Technik vorbehandeln, bevor es in die Kanalisation eingeleitet wird.
Muster-Abwasserreglement
Die Gemeinden im Kanton Zug sind verpflichtet, ihre Abwasserentsorgung zu regeln. Hierfür erlässt die Gemeinde ein Abwasserreglement. Zur Unterstützung der Gemeinden hat das Amt für Umwelt im Jahr 2021 ein neues Muster-Abwasserreglement erarbeitet. Es beinhaltet ein neues Gebührenmodell, das der heutigen Forderungen nach Verursachergerechtigkeit und dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip entspricht.
Das Reglement enthält die Rechte und Pflichten der Gemeinde und von Privaten. Es gibt unter anderem Aufschluss über die Art der Ableitung der Abwässer, das Erstellen der Abwasseranlagen, das Bewilligungsverfahren, den Betrieb und Unterhalt sowie über die Finanzierung. Das Reglement wird vom Gemeinderat erarbeitet und dem Souverän zum Beschluss vorgelegt.
Die hierzu erarbeiteten Dokumente können hier nachstehend heruntergeladen werden.
Team
Bruno Mathis
Abteilungsleiter/in / Stv. Amtsleiter/in
6300 Zug
Volker Lützenkirchen
Projektleiter/in
6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Termine nach Vereinbarung