Abwasserentsorgung
Die Abwasserentsorgung bildet ein wichtiges Element des Gewässerschutzes. Sie muss sorgsam geplant, erstellt und betrieben werden. Hier finden Sie Informationen zu den massgebenden Bestimmungen und erforderlichen Bewilligungen.

Bewilligungsverfahren
Je nachdem, was für ein Vorhaben zur Abwasserentsorgung umgesetzt werden soll, ist eine andere Behörde zuständig. Hier erfahren Sie, wie Sie bei den verschiedenen Projekten vorgehen und an wen Sie sich wenden können.
Vorhaben, die dem Amt für Umwelt zur Bewilligung einzureichen sind:
- Anlagen zur Versickerung oder Einleitung von Regenwasser in ein Gewässer aus Strassenabwasserbehandlungsanlagen (SABA)
- Einleitungen von Abwasser in ein Gewässer
- Neu- und Ausbauten von zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
- Kommunale und private Kleinkläranlagen (KLARA) ausserhalb Bauzonen
Sauberes Abwasser in ein Gewässer einleiten
Für die Bewilligung zur Einleitung von sauberem Abwasser in ein Gewässer ist im Rahmen der generellen Entwässerungsplanung (GEP) grundsätzlich die Gemeinde zuständig.
Ausnahmen sind:
- Einleitungen für Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben
- Einleitungen aus anderen Bauten und Anlagen mit einer Abwasservorbehandlung
- Einleitung aus öffentlichen Abwasseranlagen
Abwasserentsorgung ausserhalb Bauzonen
Für Bauten ausserhalb der Bauzonen muss nachgewiesen werden, dass alle Abwässer gewässerschutzkonform entsorgt werden: Entweder durch einen Anschluss an die Kanalisation, sofern technisch machbar und zumutbar, oder mit einer Kleinkläranlage (KLARA), die dem Stand der Technik entspricht, oder mit einer Stapelung des Abwassers in einem genügend grossen Tank und periodischem Abführen in die nächstgelegene Kläranlage (ARA).
Team
Bruno Mathis
6301 Zug
Kontakt
Amt für Umwelt
6301 Zug
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geschlossen
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