Energienutzung aus Untergrund und Wasser
Der Untergrund, Grundwasser und Oberflächengewässer können mittels Wärmepumpen zum Heizen und Kühlen von Liegenschaften genutzt werden. Sie gehören somit zu den erneuerbaren Energieträgern, deren Nutzung in der Regel bewilligungspflichtig ist.
Wärme- und Kühlnutzung aus Oberflächengewässern
Das Potential für die lokale Gewinnung von Wärme und Kälte aus Seen und grossen Fliessgewässern ist gross und ökologisch sinnvoll, da es als erneuerbare Energie die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert. Das Heizen und Kühlen mittels Wärmepumpen oder Kältezentralen ist bewilligungspflichtig.
Energie aus Grundwasser
Grundwasser kann mittels Wärmepumpen zur effizienten Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden genutzt werden. Die Erschliessung dieser Ressource mit Bohrungen und ihre Nutzung sind bewilligungspflichtig.
Erdwärmesonden
Erdwärmesonden werden in meist bis zu 300 Metern tiefen Bohrlöchern versetzt. Im Kanton Zug sind Längen von bis zu maximal 500 Metern zulässig. Der Untergrund kann so über eine Wärmepumpe thermisch für Heiz- und Kühlzwecke genutzt werden.
Durch die Bohrungen können im Untergrund Wasserwegsamkeiten geschaffen werden, die eine unerwünschte Verbindung von Grundwasserstockwerken verursachen können. Bohrungen und defekte Sonden können zudem eine Gefährdung des Grundwassers darstellen. Aus diesen Gründen sind Erdwärmesonden in der Regel nur ausserhalb von Gebieten mit nutzbarem Grundwasser zulässig.
Energiepfähle und oberflächennahe Erdwärme
Die thermische Nutzung des Untergrundes mittels Energiepfählen, Geostrukturen, Wärmekörben und Erdregistern wird zur untiefen Geothermie gezählt. Ausserhalb des Gewässerschutzbereichs Au ist für solche Anlagen in der Regel keine gewässerschutzrechtliche Bewilligung notwendig.
Tiefengeothermie
Die Baudirektion hat das Potenzial für Tiefengeothermie zur Stromerzeugung abgeklärt.
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