Wärme- und Kühlnutzung aus Oberflächengewässern

Der Kanton Zug unterstützt die lokale Gewinnung von Wärme und Kälte aus grossen Fliessgewässern und Flüssen. Der Wärmeentzug beziehungsweise das Heizen und die Wärmeeinleitung beziehungsweise das Kühlen mittels Wärmepumpen oder Kältezentralen benötigen eine kantonale Konzession oder Bewilligung.

Bild Wärme- und Kühlnutzung aus Oberflächengewässern

Ausgangslage

Seen und Fliessgewässer speichern thermische Energie. Diese kann fürs Heizen und Kühlen von Gebäuden und Anlagen genutzt werden. Viele Städte liegen an grossen Seen wie dem Genfer- oder Bodensee, dem Zürich-, Vierwaldstätter- oder Zugersee. Das grosse Wärme- und Kältenutzungspotential dieser Gewässer kann massgeblich zur Versorgung mit erneuerbarer Energie beitragen. Wärme und Kälte lokal aus Oberflächengewässern zu gewinnen, ist ökologisch sinnvoll, weil es die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringert. Darum wird dies auch vom Kanton Zug gefördert.

 

Die Klimaerwärmung führt zu einer Erwärmung der Gewässer. Modellrechnungen ergeben, dass sich die Oberflächentemperatur des Zugersees infolge der Klimaerwärmung bis 2060 vermutlich um etwa 2,1 °C erhöhen wird. Damit verbunden wird die thermische Schichtung des Seewassers im Sommer stabiler. Konkret bedeutet dies, sie beginnt im Frühling früher und dauert im Herbst länger an. Die Nutzung der im See gespeicherten Wärmeenergie während des Winterhalbjahrs läuft der klimatischen Erwärmung der Gewässer entgegen. Zurzeit sind am Zugersee sechs grössere Anlagen zur Nutzung von Wärme und Kälte aus Seewasser in Betrieb, darunter das Stadtzuger Grossprojekt Circulago.

 

Zu grosse Temperaturveränderungen, Bauten und Leitungen können aber die Lebensgemeinschaften im Wasser schädigen. Darum müssen für eine Konzession oder Bewilligung eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden.

Voraussetzungen und Gesuchsformular

Die Energienutzung aus Seen und Fliessgewässer hat Auswirkungen auf die Umwelt. Die Gesuche werden deshalb in ökologischer, energetischer und wasserwirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Für das Erteilen einer Konzession oder Bewilligung setzt die Gewässerschutzgesetzgebung für die Wärmeenergienutzung zum Schutz der Gewässerökologie Grenzen: So darf beispielsweise in Fliessgewässern die Wassertemperatur durch Wärmeeintrag oder -entzug um höchstens 3 °C, in Gewässerabschnitten der Forellenregion um höchstens 1,5 °C verändert werden. Ab einer Wassertemperatur von 25 °C ist ein zusätzlicher Wärmeeintrag Fliessgewässer nicht mehr zulässig.

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem Vorhaben, Wasser aus Seen und Fliessgewässer für Heiz- oder Kühlzwecke zu nutzen? Dann beraten wir Sie gerne. Das Gesuchsformular zur Anfrage für einen Wasserbezug aus Oberflächengewässern können Sie hier herunterladen.

Team

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Stellvertretender Amtsleiter / Abteilungsleiter
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