Erdwärmesonden

Für Erdwärmesondenbohrungen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich.

Bild Erdwärmesonden

Erdwärmesonden: Das gilt es zu beachten

Ob Erdwärmesondenbohrungen zulässig sind, hängt von der Hydrogeologie (nutzbare Grundwasservorkommen, gespannte Grundwasserverhältnisse), den geologischen Hintergründen (Rutschgefährdung), den geogenen Risiken (z. B. Erdgas), dem planerischen Grundwasserschutz (Grundwasserschutzzonen und Schutzareale) und dem Kataster der belasteten Standorte ab. Die Zulässigkeiten für Erdwärmesondenbohrungen werden in der Erdwärmekarte abgebildet. Diese wird laufend an die neuesten Erkenntnisse angepasst und somit aktuell gehalten. Neben der Zulässigkeit von Erdwärmesonden an einem bestimmten Standort können in den gelben Bereichen über die Report-Funktion weitere standortspezifische Informationen (z. B. zu Auflagen, Empfehlungen, Geologie und Tiefenbeschränkung) abgerufen werden.

Fragen zu Abständen zu Nachbarparzellen, zu Gemeinde-, Kantons- oder Nationalstrassen, zum Wald, zu Gewässern etc. sind an die Gemeinde oder die jeweils thematisch involvierte Fachstelle zu richten. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen müssen in der Planung berücksichtigt werden.

Gesucheinreichung: So gehen Sie vor

Wenn Erdwärmesondenbohrungen an Ihrem Standort gemäss Erdwärmekarte zulässig sind, füllen Sie das Online-Gesuch aus und reichen Sie dieses beim Amt für Umwelt ein. Im Online-Formular werden Sie durch den Ausfüllprozess geführt. Verschiedene Hinweis- und Informationsfelder helfen Ihnen beim Ausfüllen und zum Verständnis.

Damit Sie das Gesuch vollständig elektronisch einreichen können, benötigen Sie für die Unterschrift die Beilage «Unterschrift des Eigentümers oder des Bauherrenvertreters». Diese wird dem Gesuch im geführten Prozess angehängt. Weiter benötigen Sie den Situationsplan mit den eingetragenen Bohrstandorten und das hydraulische Heizungsschema.

 

Team

Zuständig für die Gemeinden Cham, Hünenberg, Menzingen, Neuheim, Oberägeri, Risch, Unterägeri und Walchwil:
--> Christoph Steiner

 

Zuständig für die Gemeinden Baar, Steinhausen und Zug:
--> Volker Lützenkirchen

Christoph Steiner

Projektleiter
Aabachstrasse 5
6300 Zug

Volker Lützenkirchen

Projektleiter
Aabachstrasse 5
6300 Zug

Kontakt

Amt für Umwelt

Aabachstrasse 5
6300 Zug
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geschlossen

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