Forstliche Bildung
Wollen Sie sich in forstlichen Themen aus- oder weiterbilden? Egal ob Sie Waldeigentümer oder Forstwart sind, wir unterstützen Sie!
Oder möchten Sie als Lehrperson mit Ihrer Schulklasse das Thema Wald vertiefen? Der Waldschulanhänger bietet hierfür eine hervorragende Grundlage!
Forstwart/in EFZ
Wir bilden Lernende zum Forstwart / zur Forstwartin EFZ aus.
Forstwart/in ist ein toller Beruf für Menschen, die gerne im Freien sind. Sie erledigen sämtliche im Wald anfallenden Arbeiten. Sie fällen Bäume und pflegen den Jungwald, Hecken und Biotope. Sie erstellen Hangsicherungen sowie Bachverbauungen und unterhalten die Waldstrassen. Zudem sind sie für die Wartung und Funktionstüchtigkeit der Werkzeuge und Geräte verantwortlich. Neben guter körperlicher Verfassung und Wetterfestigkeit hat ein/e Forstwart/in Interesse an der Natur, technisches Verständnis und ein gutes Urteilsvermögen.
Interessierst Du Dich für den Beruf Forstwart/in EFZ und bist in der zweiten oder anfangs dritten Oberstufe? Dann melde Dich bei uns zum Schnuppern. Wichtig ist, dass Du zu verschiedenen Jahreszeiten Einblicke in den anspruchsvollen Beruf erhältst und bereit bist, selber anzupacken.
Kontakt:
Roland Staub
Gruppenleiter Staatsforstbetrieb
079 627 18 52
Weiterbildung Forstpersonal
Der Kanton Zug beteiligt sich an den Weiterbildungskosten von Forstprofis. Beantragen Sie die Kostenbeteiligung bitte vorgängig. Der Kursanbieter ist hauptsächlich WaldSchweiz.
Kurse mit Kostenbeteiligung sind z.B.
- Seilklettertechnik A, Seilklettertechnik Refresher, Seilklettertechnik B
- Sicheres Fällen im Totholz
- Berufsbildner in Ausbildungsbetrieben / Berufsbildner – Grundlagen für Praktiker
Möchten Sie als Forstprofi an einer Weiterbildung teilnehmen, dann melden Sie Ihren Kurs zur Kostenbeteiligung hier an.
Für die Mitfinanzierung der Vorbereitungskurse zu eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) für Forstwart-Vorarbeiter, Forstmaschinenführer und Seilkraneinsatzleiter wird der Bund den Teilnehmenden nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung voraussichtlich bis zu 50% der Lehrgangsgebühren zurückerstatten. Die Beiträge sind durch die Kursteilnehmenden direkt beim SBFI zu beantragen.
Bundesgesetz über den Wald:
- Art. 21a - Arbeitssicherheit
- Art. 29 - Ausbildungsaufgaben des Bundes
- Art. 30 - Ausbildungs- und Beratungsaufgaben der Kantone
Waldverordnung :
- Art. 32 - Theoretische und praktische Aus- und Weiterbildung
- Art. 33 - Forstpersonal
- Art. 34 - Arbeitssicherheit
Aus dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald:
- 6. § 20 Forschung, Aus- und Weiterbildung
Ausbildungen für Waldarbeitende ohne forstliche Grundbildung
Wer ohne Grundausbildung Holzerarbeiten gegen Entgelt durchführt, muss im Minimum eine 10-tägige Ausbildung absolviert haben. Diese umfasst in der Regel einen je fünf Tage dauernden Basis- und Weiterführungskurs. Der alleinige Basiskurs, wie früher üblich, reicht somit nicht mehr. Wir unterstützen diese Ausbildung indem wir die Hälfte der Kurskosten übernehmen und Holzerkurse im Kanton anbieten.
Weitere Informationen zum Kursobligatorium finden Sie im Merkblatt Minimale Ausbildung für Holzerntearbeiten
Einwohner des Kantons Zug, die einen Basis- oder Weiterführungskurs bei WaldSchweiz absolvieren, zahlen direkt nur 50 % der Kurskosten. WaldSchweiz rechnet die restlichen 50 % des Kantonsbeitrags direkt mit dem Kanton Zug ab. Eine Antragstellung entfällt.
Es sind alle Basiskurse in der Saison 24/25 ausgbucht. Der nächste Basiskurs findet im Winter 25/26 statt.
Inzwischen können Sie einen Basiskurs bei WaldSchweiz besuchen.
Der nächste Weiterführungskurs finden in der folgenden Woche statt:
03. – 07.02.2025
Melden Sie sich hier an: Anmeldung
Falls bis drei Wochen vor Kursbeginn weniger als 4 Teilnehmer angemeldet sind, wird der entsprechende Kurs abgesagt.
Sollte Ihnen keiner der Termine passen, können Sie stattdessen einen Weiterführungskurs bei WaldSchweiz besuchen.
Personen, die über viel praktische Erfahrung mit Holzereiarbeiten verfügen (mind. 100 Tage oder 250 m3 Holz in den letzten 5 Jahren), können eine Gleichwertigkeitsanerkennung für den Basiskurs beantragen.
Füllen Sie hierzu das Gesuch für Gleichwertigkeit aus. Sie benötigen die Bestätigung durch mindestens eine fachkundige Begleitperson und den zuständigen Revierförster. Sie finden diesen unter Zuständiger Revierförster.
Waldschulanhänger
Möchten Sie sich selber als Schule, Verein oder andere Interessengruppe in waldökologische Zusammenhänge oder generell in die Thematik Wald als Lebensraum und Holzproduzent vertiefen? Der Waldschulanhänger ist hierfür genau das Richtige!
Bei Interesse, melden Sie sich beim Sekretariat AFW.
Weiter Informationen und Unterlagen zur Umweltbildung im Wald finden Sie bei SILVIVA (Kompetenzzentrum für Lernen mit der Natur).
Broschüre Waldschulanhänger
Waldführungen
Die Förster des Zuger Forstdienstes stellen sich für interessierte Bildungseinrichtungen und Gruppen gerne für Waldführungen zur Verfügung. Für Anfragen melden Sie sich bitte beim Sekretariat AFW.