Holznutzung und Waldpflege
Der Wald trägt viel zu unserer Lebensqualität bei. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, müssen bei der Holznutzung gewisse gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Jeder Waldeigentümerschaft steht dafür ein Revierförster beratend zur Seite.
Zuständige Revierförster
Wer im Wald Bäume fällen will, muss diese vorgängig durch den zuständigen Revierförster anzeichnen lassen. Gerne berät Sie dieser bei der Waldpflege und gibt Tipps zur Holzernte. Diese Dienstleistungen sind kostenlos.
Für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, die keinen eigenen anerkannten Revierförster angestellt haben oder sich nicht vertraglich einem Forstrevier angeschlossen haben, sind folgende Fachpersonen zuständig:
Gesetzliche Vorgaben
Folgende Grundsätze sind bei der Waldpflege zu beachten:
- Der Wald ist naturnah und auf den Standort abgestimmt zu bewirtschaften. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Waldbauliche Empfehlungen.
- Kahlschläge sind grundsätzlich verboten, können aber in begründeten Ausnahmefällen durch den Forstdienst bewilligt werden.
- Das Beweiden oder Mähen von Wald ist prinzipiell verboten. Aus ökologischen Gründen kann das Amt für Wald und Wild aber eine Ausnahmebewilligung erteilen.
- Das Verbrennen von Astmaterial, dass nach einem Holzschlag übrig bleibt ist generell verboten. Bei begründeten Fällen kann über den zuständigen Revierförster eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden.
- Bei Pflanzungen ist einheimisches und auf den Standort abgestimmtes Pflanzgut zu verwenden. Weitere Informationen zu Pflanzungen und Wildschadenverhütung finden sie unter folgendem Merkblatt.
- Im Wald und am Waldrand ist der Einsatz von Pestiziden und Düngern verboten.
- Neophyten und Waldschadorganismen melden Sie bitte umgehend dem zuständigen Revierförster. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Waldschutz und Waldgesundheit.
- Bauten und Anlagen sind bewilligungspflichtig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Bauen im und am Wald.
Vielfältige Leistungen des Waldes
Der Wald erbringt vielfältige Leistungen: Er bietet Schutz vor Naturgefahren, liefert Holz und Trinkwasser, ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie ein beliebter Ort für Erholungssuchende und trägt massgeblich zur landschaftlichen Vielfalt bei.
Waldbauliche Empfehlungen
Gerne berät Sie der zuständige Revierförster bei der Waldpflege und gibt Tipps für die Holzernte. Diese Dienstleistung ist kostenlos. Das Amt für Wald und Wild empfiehlt den Wald gemäss nachfolgenden Grundsätzen zu bewirtschaften:
Beiträge und Entschädigungen
Für forstliche Massnahmen von öffentlichem Interesse leisten der Bund und der Kanton Beiträge an die Kosten. Erhebliche Nutzungseinschränkungen aufgrund von öffentlichen Interessen werden ebenfalls abgegolten. Beiträge und Entschädigungen können über den zuständigen Revierförster beantragt werden. Beitragsberechtigt sind folgende Massnahmen:
- Schutz vor Naturgefahren
- Schutzwaldpflege
- Pflege der Waldnaturschutzflächen
- Pflege von Erholungswäldern
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit entlang öffentlicher Strassen
- Verhütung und Behebung von Waldschäden
- Jungwaldpflege und Wildschadenverhütung
- Erstellung oder Unterhalt von Erschliessungsanlagen
Waldarbeiten
Waldarbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten überhaupt. Deshalb sind die Einhaltung von Sicherheitsregeln, die richtige Einschätzung der Situation im Wald sowie der eigenen Fähigkeiten überlebenswichtig. Das Waldgesetz verlangt aus diesem Grund, dass auch Landwirte und Privatpersonen, die im Wald arbeiten, sich professionell ausrüsten sowie sich aus- und weiterbilden.
Walderschliessung
Strassen und Wege im Wald werden vielseitig genutzt. Sie dienen in erster Linie der Waldbewirtschaftung und Holzabfuhr, werden aber zunehmend auch von Erholungssuchenden genutzt.