Fahrbewilligungen für Waldstrassen beantragen

Wald und Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken und für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben mit Motorfahrzeugen befahren werden. Andere Zwecke erfordern eine Ausnahmebewilligung des Amts für Wald und Wild.

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Amt für Wald und Wild

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Amt für Wald und Wild
Aegeristrasse 56
6301 Zug
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Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 728 35 22