Waldnaturschutz

Der Wald ist ein wichtiger Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere. In der Schweiz lebt rund die Hälfte von ihnen ganz oder teilweise im Wald. Darum fördern und erhalten wir auf rund einem Viertel der Zuger Waldfläche in erster Linie die Artenvielfalt.

Waldnaturschutzgebiet Zigermoos, Gemeinde Unterägeri

Waldnaturschutzgebiete

Die meisten Waldnaturschutzflächen sind als Waldnaturschutzgebiete im Richtplan behördenverbindlich und durch Verträge eigentümerverbindlich gesichert. So gibt es im Kanton Zug 26 Waldnaturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von gut 1300 Hektaren. Bei den Waldnaturschutzgebieten handelt es sich um grössere, zusammenhängende Lebensräume.

Besondere Lebensräume

Ökologisch besonders wertvolle Waldgebiete ausserhalb der Waldnaturschutzgebiete sind im «Verzeichnis der besonderen Lebensräume» aufgeführt. Es handelt sich um kleinere Flächen, die als Trittsteinbiotope die Vernetzung zwischen den Waldnaturschutzgebieten ermöglichen, so zum Beispiel Altholzinseln, Waldwiesen, Uferbestockungen oder Waldränder. Im Kanton Zug sind rund 200 besondere Lebensräume mit einer Fläche von rund 250 Hektaren ausgeschieden.

Artenschutz

Ein wichtiges Ziel im Waldnaturschutz ist der Schutz von seltenen Tier- und Pflanzenarten. Mit Massnahmen zur Aufwertung von Lebensräumen, die speziell auf die Bedürfnisse einzelner Arten ausgerichtet sind, können diese gefördert werden.  Im Kanton Zug lassen sich unter anderem folgende besondere Arten finden:

Förderung der Biodiversität

Um die ökologischen Qualitäten eines Waldes zu fördern oder zu erhalten, sind je nach Zielsetzung Pflegemassnahmen wie beispielsweise die Ausformung lichter Wälder oder aber der bewusste Verzicht auf Massnahmen nötig.

Finanzielle Beiträge

In eigentümerverbindlich gesicherten Waldnaturschutzgebieten und besonderen Lebensräumen unterstützen Bund und Kanton waldbauliche Massnahmen mit Beiträgen, sodass diese kostendeckend ausgeführt werden können. Zusätzlich erhält die Waldeigentümerschaft eine Entschädigung, da sie bei der Umsetzung von Naturschutzanliegen in Kauf nimmt, dass die Holznutzung eingeschränkt wird.

Besitzen Sie Wald und möchten wissen, welche Beiträge Sie erhalten können? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Revierförster, der Sie gerne informiert.

Wirkungskontrolle

Um zu beurteilen, wie sich die Biodiversität eines Waldes entwickelt, müssen Daten zu Organismen oder zur Qualität ihrer Lebensräume erhoben werden. Dank diesen Daten kann die effektive Wirkung einer (unterlassenen) Massnahme auf eine bestimmte Art gemessen werden. Die Artaufnahmen werden nach einer standardisierten, wiederholbaren Methode durchgeführt. Je länger die Datenreihe, desto aussagekräftiger die Resultate. So konnte beispielsweise im Rahmen der Brutvogelaufnahmen eine positive Entwicklung bei den baumbrütenden Vogelarten im Kanton Zug festgestellt werden.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen dazu, wie der Kanton Zug die Waldbiodiversität fördert, finden Sie im «Konzept Waldbiodiversität Kanton Zug».