Grundwasserschutz

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es stammt im Kanton Zug über 90 Prozent aus Quell- und Grundwasser. Schutz und Erhalt sind daher von grösster Bedeutung. In unserem Kanton finden sich grosse Grundwasservorkommen, die als Brauch- oder Trinkwasser genutzt und deshalb geschützt sind.

Beleuchtete Höhle der Stollenquelle

Überblick

Die wichtigsten planerischen Instrumente zum Schutz des Grundwassers umfassen die Karten

 

  • des planerischen Gewässerschutzes und
  • der Grundwasservorkommen

 

sowie die Pläne und Reglemente der Grundwasserschutzzonen und -areale.

 

Sie definieren für jeden Ort die massgebenden Bestimmungen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers. Die Wegleitung Grundwasserschutz (BUWAL 2004) erklärt detailliert die Strategie und deren Umsetzung im Vollzug.

Grundwasservorkommen

Die Karte der Grundwasservorkommen auf dem Geoportal des Kantons Zug stellt die nutzbaren Grundwasservorkommen (Isohypsen bei Mittelwasserstand), Höhenangaben, Mächtigkeiten und Fliessrichtung dar.

Planerischer Gewässerschutz

Die Karte des planerischer Gewässerschutzes stellt die im Kanton Zug umfangreich vorhandenen besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche Au und Ao, die Zuströmbereiche Zu und Zosowie die Grundwasserschutzzonen /-areale (Zonen S) dar. Dabei werden folgende Bereiche unterschieden:

 

  • die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete (=Gewässerschutzbereich Au)
  • die oberirdischen Gewässer mit besonders schutzbedürftigen Nutzungen und dessen Uferbereiche, soweit dies zur Gewährleistung einer besonderen Nutzung erforderlich ist (=Gewässerschutzbereich Ao)
  • die massgebenden unterirdischen Einzugsgebiete der Grundwasserfassungen. Sie sind erforderlich,
    wenn im öffentlichen Interesse liegende Fassungen verunreinigt sind (=Zuströmbereich Zu)
  • das massgebende oberirdische Einzugsgebiet oberirdischer Gewässer, ist erforderlich,
    wenn oberirdische Gewässer durch abgeschwemmte Pflanzenschutzmittel oder Nährstoffe verunreinigt sind (=Zuströmbereich Zo).

 

Der planerische Gewässerschutz basiert auf dem aktuellen Kenntnisstand der Hydrogeologie und der Gewässernutzungen im Kanton Zug. Die Bearbeitung der Gewässerschutzbereiche erfolgt gemäss gleichnamigen nachstehend verlinkten Konzept.

 

Auf Anfrage sind beim Amt für Umwelt Kartenplots im Massstab 1:25'000 erhältlich, welche die besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche wie auch die hydrologischen Objekte enthalten.

Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen

Grundwasserschutzzonen sind im öffentlichen Interesse um die Grund- und Quellwasserfassungen auzuscheiden und dienen dem unmittelbaren Schutz der Fassungsanlagen bzw. des in diesen Fassungen geförderten Trinkwassers.

 

Eine Grundwasserschutzzone ist in die Zonen S1 (Fassungsbereich), S2 (Engere Schutzzone) und S3 (Weitere Schutzzone) unterteilt, wobei in den jeweiligen Zonen entsprechende Nutzungsbeschränkungen gelten. Diese sind im zugehörigen Schutzzonenreglement festgehalten. Die Zoneneinteilung ist aus dem Schutzzonenplan ersichtlich.

 

Mit der Festlegung von Grundwasserschutzarealen werden Gebiete ausgeschieden, welche für die künftige Gewinnung von Trinkwasser von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, die eine künftige Trinkwassergewinnung beeinträchtigen könnten.

Team

Volker Lützenkirchen

Projektleiter
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Peter Keller

Projektleiter
Aabachstrasse 5
6301 Zug

Kontakt

Amt für Umwelt

Kontaktformular
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6301 Zug
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