Gewässerschutz
Sauberes Wasser ist eine elementare und unverzichtbare Lebensgrundlage. Deshalb sind das Grundwasser und die Oberflächengewässer vor möglichen Beeinträchtigungen und Verschmutzung mit wassergefährdenden Stoffen durch menschliche Aktivitäten zu schützen.
Schutz und Nutzung der Gewässer
Unsere Gewässer erfüllen verschiedenste Zwecke:
- Sie liefern gutes Trinkwasser in genügender Menge
- bieten vielfältigen Lebensraum für Tiere und Pflanzen
- dienen als Vorfluter für unser Abwassersystem oder zu Heiz- und Kühlzwecken
- ermöglichen die nachhaltige Produktion von Strom aus Wasserkraft oder
- laden ein zu einem Sprung ins kühle Nass.
Es ist deshalb wichtig die Flüsse, Bäche und Seen sowie die mächtigen Grundwässervorkommen für sichere Trinkwasserversorgung nachhaltig zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Gewässerqualität im Kanton Zug langfristig erhalten bleibt.
Gewässer- und Hochwasserschutz
Verschiedene Gesetze auf eidgenössischer und kantonaler Ebene sorgen dafür, dass unsere ober- und unterirdischen Wasservorkommen trotz vielfältiger Beanspruchung durch unsere menschlichen Aktivitäten auch ihre natürlichen Funktionen weiterhin erfüllen können.
Im Kanton Zug sind die Zuständigkeiten zum Gewässer- und Hochwasserschutz als typische Verbundaufgabe in verschiedenen Ämtern geregelt:
- Gewässerschutz: Amt für Umwelt
- Gewässerunterhalt und Renaturierungen: Tiefbauamt
- Gewässerräume: Amt für Raum und Verkehr
Weitergehende Informationen zu den Themen Abwasserentsorgung, Gewässerqualität, Grundwasserschutz, Gewässerschutz in der Landwirtschaft und unserem Umwelt-Schadendienst bei Gewässer- und anderen Umweltverschmutzungen finden Sie untenstehend verlinkt.
Aquatische Neobiota
Die Verbreitung von gebietsfremden Tieren und Pflanzen, sogenannte Neobiota, in Schweizer Gewässern muss unbedingt verhindert werden. Bitte schauen Sie sich dazu die Empfehlungen auf folgender Seite an.
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