Wasserversorgung
Trinkwasser ist das unersetzliche Lebensmittel. Wir müssen deshalb Sorge tragen, dass wir es auch künftig in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung haben. Die öffentlichen Wasserversorgungen müssen diese wichtige Aufgabe im Auftrag der Gemeinden sicherstellen.
Überblick
Die Gemeinden im Kanton Zug werden durch insgesamt 15 Wasserversorgungen mit Trink- und Brauchwasser versorgt. Die öffentliche Wasserversorgung im Kanton Zug wird durch Gemeinden, Gruppenwasserversorgungen, Genossenschaften und Aktiengesellschaften sichergestellt. Daneben besteht eine Vielzahl von kleinen privaten Versorgungen.
Zuständigkeiten
Im Kanton Zug sind die Zuständigkeiten bei der öffentlichen Wasserversorgung wie folgt geregelt:
- Trinkwasserqualität: Amt für Verbraucherschutz (AVS), Gesundheitsdirektion
- Grundwasserschutzzonen: Amt für Umwelt (AFU), Baudirektion
- Trinkwasser in schweren Mangellagen: Notorganisation, Sicherheitsdirektion
Team
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Termine nach Vereinbarung