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16.09.2026, Medienmitteilung

Erste Bilanz nach der Stipendienreform: Deutlich mehr Ausbildungsbeiträge und erfolgreicher Start der Arbeitsmarktstipendien

Ein Jahr nach der Reform der Ausbildungsbeiträge zieht der Kanton Zug eine positive Zwischenbilanz. Die ausgerichteten Ausbildungsbeiträge stiegen um rund 700 000 Franken beziehungsweise 40 Prozent auf 2,5 Millionen Franken. Gleichzeitig haben die neu eingeführten Arbeitsmarktstipendien als Instrument zur Förderung geringqualifizierter Personen Fuss gefasst.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Ausbildungsbeiträge am 2. Juli 2025 sowie der dazugehörigen Verordnung vom 9. September 2025 wurde das bisherige Punktesystem durch eine Fehlbetragsberechnung ersetzt. Diese Berechnungsmethode wird von der Mehrheit der Kantone angewendet und ist transparent sowie gut nachvollziehbar. Für die Eltern sowie für die Person in Ausbildung wird ein Budget erstellt. Übersteigen die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten die verfügbaren Mittel, wird der Fehlbetrag durch Stipendien ganz oder teilweise gedeckt.

Mit der Reform verfolgte der Regierungsrat unter anderem das Ziel, die Ausbildungsförderung auszubauen und an die heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere auf der Sekundarstufe II (Mittelschulen und berufliche Grundbildungen) sollte die finanzielle Unterstützung erhöht werden. Durch die Anpassung der Einkommensrichtwerte konnte der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert werden.

Rund zwölf Monate nach der Einführung des neuen Systems lassen sich erste Erkenntnisse gewinnen. Mit insgesamt 527 eingereichten Gesuchen im Schuljahr 2025/2026 entsprach die Anzahl Gesuche dem Vorjahresniveau. Die Summe der bewilligten Ausbildungsbeiträge stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 700 000 Franken auf insgesamt etwa 2,5 Millionen Franken. Wie beabsichtigt, konnten insbesondere auf der Sekundarstufe II höhere Beiträge ausgerichtet werden (berufliche Grundbildung und Mittelschulen). Sie liegen nun im Durchschnitt bei rund 7192 Franken pro Stipendienbezügerin und Stipendienbezüger und somit voraussichtlich über dem schweizerischen Mittel des Jahres 2025/26. (Im Vergleich: Die durchschnittlichen Beträge pro Bezügerin und Bezüger auf Sekundarstufe II vom Jahr 2024 lagen im Schnitt über alle Kantone bei 6777 Franken und bei nur 3684 Franken im Kanton Zug.) Durch die neue Berechnungsmethode können insgesamt bedarfsgerechtere Stipendien ausgerichtet werden. So bekommen beispielsweise junge Erwachsene, welche eine Mittelschule besuchen oder in den ersten zwei Lehrjahren sind, höhere Beiträge. Personen in Ausbildung mit kleinen Kindern erhalten sogar deutlich höhere Beiträge als früher.

Mit den neu eingeführten Arbeitsmarktstipendien (AMS) wurde zudem ein wirksames Instrument geschaffen, um die Arbeitsmarktfähigkeit geringqualifizierter Personen durch Aus- und Weiterbildung gezielt zu fördern. Für die Bewilligung eines Gesuchs müssen neben der wirtschaftlichen Notwendigkeit weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss die angestrebte Aus- oder Weiterbildung geeignet sein, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten oder zu verbessern: Beispielsweise ein notwendiger Sachkundenachweis, welcher fehlt und für eine Anstellung notwendig ist oder ein Grundkurs Detailhandel und weitere Branchenzertifikate, welche einen Einstieg ermöglichen.

Seit der Einführung wurden 53 AMS-Anfragen registriert, daraus gingen 36 Gesuche hervor. Die Mehrheit der Gesuchstellenden sind Frauen im Alter zwischen 30 und 55 Jahren. Der Schwerpunkt der Gesuche lag bei Fachkursen sowie berufsqualifizierenden Branchenabschlüssen. Insgesamt wurden Beiträge in der Höhe von rund 67 700 Franken zugesprochen. 

Dabei konnte lediglich rund ein Drittel der AMS-Gesuche bewilligt werden. Der häufigste Grund für eine Ablehnung war das Nichterfüllen des Notwendigkeitskriteriums, wenn keine Gefährdung der Arbeitsmarktfähigkeit vorliegt. Weiter konnte wegen ausreichender Eigenmittel oder einer verspäteten Einreichung nicht auf die Gesuche eingetreten werden. Die Ablehnungen zeigen, dass AMS gezielt dort eingesetzt werden, wo tatsächlich ein arbeitsmarktlicher Handlungsbedarf besteht.

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gesuchstellenden für AMS künftig weiter steigen wird. Da es sich um ein neues Förderinstrument handelt und die Zielgruppe häufig nur indirekt erreicht werden kann, muss das Angebot zunächst noch bekannter gemacht werden.

Fazit
Die ersten Auswertungen zeigen, dass die Reform die angestrebte Wirkung erzielt. Bildungsdirektor Stephan Schleiss sagt dazu: «Die Reform sorgt dafür, dass Ausbildungsbeiträge dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt werden. Gleichzeitig stärken die AMS die berufliche Qualifizierung von Personen mit erhöhtem Risiko, ihre Stelle zu verlieren.»

  • Personen in Ausbildung erhalten mit Stipendien eine besser an den effektiven Bedarf angepasste finanzielle Unterstützung.
  • Insbesondere auf der Sekundarstufe II konnten bestehende Ungleichheiten reduziert werden.
  • Die Stipendienentscheide sind durch die neue Berechnungsmethode (Fehlbetragssystem) nachvollziehbarer geworden.
  • Geringqualifizierte Personen erhalten mit den AMS eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten und gezielt weiterzuentwickeln.

Damit leistet der Kanton Zug einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in der Bildung sowie zur nachhaltigen Sicherung von Fachkräften.

Kastentext
Informationen zur Ausbildungsfinanzierung, konkret zu Stipendien, Darlehen oder Arbeitsmarktstipendien, sind auf der Webseite https://zg.ch/de/bildung/bslb/ausbildungsbeitraege zu finden. Persönliche Fragen zur Ausbildungsfinanzierung nimmt die Stipendienstelle auch telefonisch, per E-Mail oder vor Ort entgegen.

Weitere Informationen
Webseite Ausbildungsbeiträge: Link
Webseite Arbeitsmarktstipendien: Link
Weitere Informationen zur Ausbildungsfinanzierung Kanton Zug: Link
Bilder: Unterstützung im BIZ Link, Weiterbildung ermöglichen Link, Weg zum Beruf Link (Bilder BIZ Zug) 

Kontakt

Olivia Ott Hari

Amtsleiterin