17.07.2017, Medienmitteilung

Zum 1. August

Der Sommer ist da und mit ihm stehen die Feierlichkeiten zum Schweizer Nationalfeiertag vor der Tür. Damit der Geburtstag der Schweiz für alle zu einem ungetrübten Festvergnügen wird, bittet das Amt für Umweltschutz die Bevölkerung, folgendes zu beachten.

1. Augustfeuer sind (als Brauchtumsfeuer) im Kanton Zug nicht bewilligungspflichtig. Den Anweisungen der Gemeinde, des Brandschutzes und Feuerwehren ist jedoch unbedingt Folge zu leisten (Aktuelles unter www.gvzg.ch). Nur sauberes Holz, also naturbelassene, unbehandelte und trockene Äste, Stämme, Stückholz, Reisig, Zapfen oder trockenes, naturbelassenes Schwemmholz darf verbrannt werden. Vermeiden Sie Mottfeuer, spalten Sie Rundholz und verwenden Sie kein Sägemehl oder Späne oder feuchtes Holz. Es ist gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Holzstücke aus Paletten, Kisten, aus Gebäudeabbrüchen sowie Möbelstücke – zu verbrennen.

Kleintiere wie Eidechsen und Igel suchen gerne Unterschlupf in den aufgeschichteten Holzhaufen. Um die Tiere vor dem Feuertod zu bewahren, sollten die Haufen erst kurz vor dem Abbrennen erstellt oder das Holz noch einmal umgestapelt werden.
Genauso wie die Höhenfeuer gehören für viele Zugerinnen und Zuger auch Raketen und anderes Feuerwerk zum 1. August. Während sich die einen über Lichteffekte und Knaller freuen, ärgern sich die andern über Lärmbelästigung und Luftverschmutzung, was sich in der zunehmenden Zahl von Beschwerden bei den Behörden niederschlägt. Aus Sicht des Amtes für Umweltschutz sind die vielen privaten Feuerwerke um den 1. August wegen der freigesetzten Schadstoffe und Lärmbelastungen nicht unproblematisch. Wir bitten um massvollen Einsatz von Feuerwerk im privaten Bereich.
Das Amt für Umweltschutz des Kantons Zug wünscht allen eine schöne Sommerzeit und einen gelungenen 1. August.

Amt für Umweltschutz

Kontakt

Veronika Wolff

Projektleiterin
Baudirektion

+41 41 728 53 84