17.07.2017, Medienmitteilung
Zum 1. August
Der Sommer ist da und mit ihm stehen die Feierlichkeiten zum Schweizer Nationalfeiertag vor der Tür. Damit der Geburtstag der Schweiz für alle zu einem ungetrübten Festvergnügen wird, bittet das Amt für Umweltschutz die Bevölkerung, folgendes zu beachten.
1. Augustfeuer sind (als Brauchtumsfeuer) im Kanton Zug nicht bewilligungspflichtig. Den Anweisungen der Gemeinde, des Brandschutzes und Feuerwehren ist jedoch unbedingt Folge zu leisten (Aktuelles unter www.gvzg.ch). Nur sauberes Holz, also naturbelassene, unbehandelte und trockene Äste, Stämme, Stückholz, Reisig, Zapfen oder trockenes, naturbelassenes Schwemmholz darf verbrannt werden. Vermeiden Sie Mottfeuer, spalten Sie Rundholz und verwenden Sie kein Sägemehl oder Späne oder feuchtes Holz. Es ist gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Holzstücke aus Paletten, Kisten, aus Gebäudeabbrüchen sowie Möbelstücke – zu verbrennen.
Amt für Umweltschutz