13.10.2019, Medienmitteilung

Historischer Kantonsgrenzstein gefunden und neu gesetzt

Auf der Kantonsgrenze zum Kanton Zürich zwischen Kappel am Albis (ZH) und Notikon (ZG) konnte gestern ein historischer Kantonsgrenzstein aus dem 17. Jahrhundert neu gesetzt werden. Er wurde vermutlich beim Ausbau der Kantonsstrasse aus der Grenzlinie entfernt und stand danach über längere Zeit kaum beachtet auf einem privaten Grundstück. «Grenzsteine gehören auf Grenzen, darum haben wir das Exemplar wieder da platziert, wo es hingehört», so Kantonsgeometer Reto Jörimann.

Pendlerströme über grosse Distanzen, Wohnortwechsel von einem Kanton in den anderen aber auch internationale Abkommen und Verträge zur Abschaffung von stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten lassen vergessen, wie bedeutsam Grenzziehungen einst waren. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit überzog ein kaum überschaubares Geflecht von Grenzen unsere Landschaft. Da gab es zum Beispiel Gütergrenzen, Kirchgemeindegrenzen, Zehntbezirksgrenzen und Gerichtsherrschaftsgrenzen, die alle unabhängig voneinander und über Kreuz verlaufen konnten. Sie zu überblicken und festzulegen war manchmal ein kompliziertes Unterfangen. Zahlreiche Dokumente und Grenzzeichen dienten der Sicherung.

Foto 2 Grenzsteinsetzung an Kantonsgrenze ZG ZH

Historischer Grenzstein aus dem 17. Jahrhundert. Foto Sabine Windlin

Hoheitszeichen gehört beiden Kantonen

Während entsprechende Textdokumente und Pläne in den Archiven bis heute zahlreich vorhanden sind, blieben im Gelände selber nur wenige solch alte Markierungen erhalten. Entsprechend feierlich hat das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) des Kantons Zug die Setzung eines historischen Grenzsteins am gestrigen Mittwoch im Beisein von Fachleuten aus dem Kanton Zürich vorgenommen. Es handelt sich um einen Granitstein aus dem 17. Jahrhundert, der knapp 150 Zentimeter lang ist, zur Hälfte aus dem Boden ragt und 39 x 43 Zentimeter misst. Vermutet wird, dass der Stein beim Ausbau der Kantonsstrasse vor einigen Jahrzehnten von seinem Ursprungsort weichen musste. In der Folge stand er während vielen Jahren auf dem Privatgrundstück des Landwirts Adrian Steiner im «Deibüel» in Baar. Seinen neuen Standort hat das Exemplar nun rund 1000 Meter weiter nördlich angrenzend an ein Grundstück von Walter Rohner und zwar an der Gemeindestrasse, die von Kappel am Albis (ZH) nach Notikon (Gemeinde Baar ZG) führt. Fachmann Thomas Specker, der im Auftrag des Kantons Zürich Grenzsteine inventarisiert, geht davon aus, dass der Stein aus dem Jahre 1629 stammt und im Jahre 1881 frisch gesetzt wurde. Diese Jahreszahl ist, nebst den beiden Kantonswappen, eingemeisselt und trotz Verwitterungsspuren noch gut erkennbar. «Was die Rechtsstellung des Steines anbelangt, gilt dieser nach wie vor als Hoheitsgrenzzeichen. Als solcher ist er im Eigentum beider Kantone», so Kantonsgeometer Reto Jörimann. Vor Ort war auch Regierungsrat Andreas Hostettler. Der Vorsteher der Direktion des Innern betonte: «Alte Grenzsteine sind ein faszinierendes Kulturgut und wertvolle Zeugen der Geschichte. Umso wichtiger ist es, jene Exemplare, die noch vorhanden sind, zu sichern. Dies haben wir mit der offiziellen Neusetzung getan.» Grundsätzlich sind alte Grenzsteine wie Baudenkmäler oder archäologische Fundstellen durch Gesetze und Verordnungen geschützt.

Foto 1 Grenzsteinsetzung an Kantonsgrenze ZG ZH

Walter Rohner (ganz links) freut sich über die Neusetzung des Grenzsteins an seinem Grundstück in Kappel am Albis. Neben ihm stehen die drei Generationen der Familie Steiner (von links: Adrian, Alex und Silvan). Auf Ihrem Grundstück im Deibüel (Baar) weilte der Grenzstein über mehrere Jahrzehnte. Foto: Sabine Windlin

Kontakt

Reto Jörimann

Kantonsgeometer
Direktion des Innern

+41 41 728 56 51 reto.joerimann@zg.ch