24.11.2019, Medienmitteilung

Zuger Bevölkerung sagt Ja zur Revision des Denkmalschutzgesetzes

Die Mehrheit der Zuger Bevölkerung spricht sich an der Urne für die Revision des Denkmalschutzgesetzes aus. Der Ja-Stimmenanteil liegt bei 66 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 44 Prozent. Mit dem Ja zur Revision werden die Voraussetzungen für Unterschutzstellungen erhöht und die staatlichen Beiträge für Renovationen an Denkmälern angehoben. Die Denkmalkommission wird abgeschafft.

Mit dem heutigen Entscheid hat die Zuger Bevölkerung definiert, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz in Zukunft gelten. Geschützt werden können künftig nur noch «äusserst wertvolle Objekte». Insbesondere für die Unterschutzstellung jüngerer Baudenkmäler braucht es künftig das Einverständnis des Eigentümers, es sei denn, das Objekt ist von regionaler oder nationaler Bedeutung. Somit werden die privaten Interessen stärker gewichtet. «Dies entsprach dem Wunsch des Kantonsrats und offensichtlich auch der Stimmbevölkerung», betonte Regierungsrat Andreas Hostettler an einer Medienkonferenz. «Im Grundsatz räumt das neue Gesetz dem Dialog einen hohen Stellenwert ein und strebt einvernehmliche Lösungen an. Das sehe ich als eine Chance. Ich bin überzeugt, dass sich das neue Gesetz in der Praxis bewähren wird». Auch der stärkere Einbezug der Gemeinden bei der Inventarisierung von schützenswerten Denkmälern bedeutet für Hostettler eine sinnvolle Neuerung. «Mehr Mitsprache bedeutet aber auch mehr Verantwortung.»

Denkmalschutz bleibt für Regierung wichtig

Ein weiterer wichtiger Punkt, der wohl viele Stimmberechtigte zur Annahme des Gesetzes bewogen hat, dürften die höheren Beiträge sein, die der Staat künftig an die Restaurierung von Denkmälern bezahlt. Damit wollte das Zuger Parlament für Eigentümer einen Anreiz schaffen, denkmalgeschützte Liegenschaften zu sanieren und zu erhalten, trotz der damit verbundenen höheren Kosten für den Kanton. Positiv wertete der Vorsteher der Direktion des Innern die Möglichkeit, denkmalgeschützte Liegenschaften noch besser an die heutigen Wohnbedürfnisse anzupassen und zu modernisieren. Allerdings sei die Denkmalpflege bereits in der Vergangenheit immer bestrebt gewesen, Denkmäler nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern vor allem gut nutzbar zu machen. Als Beispiele zu nennen seien etwa der ZKB-Hauptsitz am Postplatz in Zug, das Lassalle-Haus in Edlibach, die Kantonsschule in Menzingen, das Kolin-Geviert in der Stadt Zug oder das Technikum in Cham. «Mit solchen Resultaten profitiert die Bevölkerung am meisten vom Denkmalschutz und erfreut sich an historischer Baukultur.» Was die Abschaffung der Denkmalkommission angeht, so betonte Hostettler, dass die Verfahren dadurch beschleunigt würden und die Parteien schneller wissen, woran sie seien. «Entscheide für oder gegen Unterschutzstellungen werden weiterhin mit grosser Sorgfalt und Qualität gefällt. Entsprechendes Fachwissen ist innerhalb der Verwaltung vorhanden.» Ohnehin würden die Regierung und die Verwaltung den Denkmalschutz auch in Zukunft ernst nehmen und dafür sorgen, dass wertvolle Baukultur im Wachstumskanton Zug erhalten bleibt. Das sei man zu- künftigen Generationen schuldig. Das neue Gesetz tritt per 7. Dezember 2019 in Kraft. Er werde nun zusammen mit dem zuständigen Amt für Denkmalpflege und Archäologie dafür sorgen, dass die Neuerungen so bald als möglich operativ umgesetzt würden.

Kontakt

Andreas Hostettler

Vorsteher Direktion des Innern
Direktion des Innern

andreas.hostettler@zg.ch