02.05.2019, Medienmitteilung

1 Jahr «ambulant vor stationär»: Einfache Umsetzung, spürbare Wirkung

Seit dem 1. Januar 2018 werden im Kanton Zug bestimmte Eingriffe grundsätzlich ambulant durchgeführt. Damit kann die Effizienz in der Versorgung gesteigert werden, ohne dass die Versorgungsqualität leidet. Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen: Die Massnahme kann einfach und wirksam umgesetzt werden. Sowohl die Spitäler als auch die Gesundheitsdirektion ziehen ein positives Fazit.

«Der medizinische Fortschritt ermöglicht, dass immer mehr Eingriffe ambulant vorgenommen werden können. Dies bei gleicher Qualität und Sicherheit wie bei einem stationären Aufenthalt – aber mit geringerem Aufwand», erklärt Gesundheitsdirektor Martin Pfister den Hintergrund der Massnahme «ambulant vor stationär». Aus diesem Grund hat der Kanton Zug vor gut einem Jahr eine entsprechende Liste eingeführt, die unter anderem auch schon in den Kantone Zürich und Luzern in Kraft ist.

Stationäre Aufenthalte rückläufig

Die Gesundheitsdirektion hat die Zahlen des ersten Halbjahres 2018 auswerten lassen und mit den Leistungserbringern gesprochen. Das Fazit ist erfreulich: Die Massnahme wirkt wie gewünscht. Die Zahl der stationären Aufenthalte von Zuger Patientinnen und Patienten ist spürbar zurückgegangen. Dies leistet einen Beitrag zur Dämpfung des Kostenwachstums, da stationäre Aufenthalte mehr Kosten verursachen als ambulante. Von diesen Kostensenkungen profitieren auch die Prämienzahlerinnen und -​zahler.

Unkomplizierte Einführung

Die neue Regelung ist mit geringem Mehraufwand in Kraft getreten. Matthias Winistörfer, Direktor des Zuger Kantonsspitals, sagt dazu: «Am Zuger Kantonsspital konnten die neuen Vorgaben innert kurzer Zeit gut umgesetzt werden: Die Qualität und Sicherheit der Leistungen ist unverändert hoch und der administrative Mehraufwand hält sich in engen Grenzen.» Dies bestätigt auch Jonas Zollinger, Direktor der AndreasKlinik in Cham, und macht auf Verbesserungspotential aufmerksam: «Wir unterstützen die Zielsetzung der Kostenoptimierung im Gesundheitswesen. Eine ausschliesslich gesamtschweizerische gültige Liste würden wir zudem begrüssen, da die kantonalen Unterschiede bei ausserkantonalen Patientinnen und Patienten zusätzliche Abklärungen und administrative Aufwände mit sich bringen.»

Ausnahmen nach wie vor möglich

Auch mit der Einführung der «ambulant vor stationär»-​Liste besteht bei der Behandlung nach wie vor Handlungsspielraum. Falls medizinische Gründe für einen stationären Aufenthalt vorliegen, ist dies nach wie vor möglich. Der abschliessende Entscheid über die angemessene Art der Behandlung liegt in jedem Fall bei der behandelnden Spitalärztin oder beim behandelnden Spitalarzt. Die Zusammenarbeit zwischen der Gesundheitsdirektion und den Spitälern und Kliniken läuft sehr erfreulich. «Die Spitäler setzen die Regeln seriös um und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Massnahme», sagt Kantonsarzt Rudolf Hauri dazu.

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Gesundheitsdirektor
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