25.09.2019, Medienmitteilung

Der Kanton Zug erwartet hohe Ertragsüberschüsse

Nach dem erfreulichen Ergebnis der Jahresrechnung 2018 erwartet der Regierungsrat auch für das Budget 2020 und die Planjahre 2021–2023 hohe Ertragsüberschüsse. Die gute Wirtschaftslage und das anhaltende Bevölkerungswachstum beeinflussen die Steuererträge positiv. Bei der direkten Bundessteuer profitiert Zug von der Erhöhung des Kantonsanteils durch das Inkrafttreten der STAF. Der NFA-​Kompromiss führt dazu, dass die Zuger Beiträge an andere Kantone deutlich weniger stark ansteigen.

Wegen der guten finanziellen Aussichten konnte der Kanton Zug auf die im Rahmen von «Finanzen 2019» angedachte Steuererhöhung verzichten. Zudem hat der Regierungsrat in der Medienmitteilung vom April 2019 darauf hingewiesen, dass das Jahresergebnis im Jahr 2019 das Budget um insgesamt rund 54,7 Millionen Franken überschreiten wird. Dies ist bei der Würdigung des Ergebnisses im Budget 2020 zu berücksichtigen.

Hohe Mehreinnahmen

Dank des anhaltenden Wachstums der Bevölkerung und der Unternehmen sowie der guten Wirtschaftslage wird eine Steigerung der Steuererträge um insgesamt 61,6 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahresbudget erwartet. Zu grossen Mehreinnahmen führt auch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von bisher 17,0 auf neu 21,2 Prozent gemäss dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-​Finanzierung (STAF). «Wir erwarten durch die STAF für das Jahr 2020 Mehreinnahmen von 74,6 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahresbudget», zeigt sich Finanzdirektor Heinz Tännler erfreut.

Einmalzulage und Aufstockung der Prämienverbilligung

«Da sich die finanzielle Situation des Kantons wieder stabilisiert hat, soll den Mitarbeitenden eine Einmalzulage ausgerichtet werden», verrät der Finanzdirektor, «und zwar im Umfang der ausgesetzten Beförderungssumme als Anerkennung für die ausserordentlichen Leistungen im Rahmen der Entlastungs-​ und Sparprogramme der letzten Jahre». Mit einer Erhöhung der Einkommensobergrenzen bei der individuellen Prämienverbilligung bekommen 3000 Personen höhere Beiträge und etwa 3000 weitere erhalten einen Anspruch auf Prämienverbilligung.

Änderung der Abschreibungsmethode

Erstmals wird im Budget 2020 das Verwaltungsvermögen linear abgeschrieben. Dies hängt mit der im Jahr 2017 beschlossenen Teilrevision des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes zusammen. Finanzdirektor Heinz Tännler hält fest: «Wesensgemäss resultieren durch die Umstellung von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode in der Anfangsphase deutlich tiefere Abschreibungen.» Im Budget 2020 sind dies 8,8 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahresbudget. Im Planjahr 2021 ist noch einmal ein markanter Minderaufwand zu verzeichnen. Anschliessend steigt der Abschreibungsaufwand wieder an, was auch mit den hohen Investitionsausgaben zusammenhängt.

Anhaltend hohe Investitionen

Im Budget 2020 sind Informatik-​Investitionen von 9,7 Millionen Franken eingestellt, wovon 1,8 Millionen die Erneuerung der Telefonie betreffen. «Weitere wesentliche Ausgaben fallen für den ZVB-​Hauptstützpunkt und das Verwaltungsgebäude 3, für den Neubau des Staatsarchivs an der Hofstrasse sowie für Beiträge an den Bahninfrastrukturfonds an», sagt Finanzdirektor Heinz Tännler. Im Strassenbau sind die grössten Projekte die Tangente Zug/Baar, die Umfahrung Cham/Hünenberg, Nidfuren-​Schmittli und Kollermühle-​Alpenblick. Durch die guten Rechnungsabschlüsse können alle Investitionen ohne Fremdverschuldung finanziert werden und die Liquiditätssituation des Kantons bleibt weiterhin sehr gut.

Unsichere Wirtschaftsentwicklung

Bei der Würdigung der im Budget und den Planjahren ersichtlichen Entwicklungen muss stets berücksichtigt werden, dass das politische und das wirtschaftliche Umfeld volatil ist. International bestehen viele Unsicherheiten, die sich rasch negativ auf den Kanton Zug auswirken können. Der wirtschaftspolitische Druck auf die Schweiz bleibt hoch und die Folgen sind schwierig abzuschätzen. Der Regierungsrat will sich deshalb durch die aktuell gute Wirtschaftslage nicht dazu verleiten lassen, jetzt die Steuern zu senken. «Letztes Jahr konnten wir eine Steuererhöhung gerade noch abwenden», gibt Heinz Tännler zu bedenken. «Darum wäre es verantwortungslos, beim ersten Lichtblick eine Steuersenkung ins Auge zu fassen.»

Tabelle Übersicht über die Erfolgsrechnung

Übersicht über die Erfolgsrechnung

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch