16.03.2020, Medienmitteilung

COVID-​19: Zuger Spitäler bereiten sich gemeinsam auf herausfordernde Zeit vor

Die beiden Zuger Akutspitäler, das Zuger Kantonsspital und die Hirslanden AndreasKlinik, werden bei der Bewältigung des Coronavirus eng zusammenarbeiten. Bei Bedarf ist es so möglich, Material und Personal sowie Patientinnen und Patienten zwischen den beiden Kliniken zu verschieben. Ziel dieser Massnahmen ist es dabei einerseits, genügend Kapazitäten für allfällige COVID-​19-​Patientinnen und -​Patienten zu schaffen, welche im Spital behandelt werden müssen. Andererseits muss die stationäre Versorgung für die gesamte Kantonsbevölkerung sichergestellt bleiben. Die Gesundheitsdirektion Kanton Zug hat zudem ein Besuchsverbot in den Spitälern sowie Alters-​ und Pflegeheimen des Kantons erlassen, um die besonders gefährdeten Personen zu schützen.

Projektionen, die anhand von Zahlen aus dem Kanton Tessin erstellt wurden, zeigen klar auf: Eine enge Zusammenarbeit der beiden Akutspitäler im Kanton ist unumgänglich um die Versorgung im Kanton sicherstellen zu können. Diese Zusammenarbeit hat nun stattgefunden und eine Planung, wie die Situation gemeistert werden kann, wurde aufgestellt. «Es freut mich ausserordentlich, wie professionell und konstruktiv die beiden Spitäler miteinander arbeiten. Gemeinsam leisten Sie so einen Beitrag, damit wir diese Situation bewältigen können», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister.

COVID-​19-​Behandlungen am Zuger Kantonsspital

Die Behandlung von COVID-​19-​Patientinnen und -​Patienten, bei welchen ein stationärer Aufenthalt nötig ist, wird am Zuger Kantonsspital in Baar vorgenommen werden. Dort ist eine räumliche Abtrennung von COVID-​19-​Patientinnen und -​Patienten möglich und einfach umsetzbar. «Dieser Fall wurde beim Neubau unseres Spitals eingeplant, wir können also auf vorhandene Konzepte zurückgreifen», führt Spitaldirektor Matthias Winistörfer aus. Zudem eignet sich das Kantonsspital aufgrund seiner Grösse und Ausstattung für die Behandlung von schweren COVID-​19-​Fällen. Für die übrigen Patientinnen und Patienten besteht durch die räumliche Abtrennung keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Aus diesen Gründen bleibt auch das Notfallzentrum in Baar regulär geöffnet.

Hirslanden AndreasKlinik übernimmt bestimmte Eingriffe

Als Konsequenz ist absehbar, dass das Zuger Kantonsspital ab einem gewissen Zeitpunkt anderweitig entlastet werden muss. Nur so können die erwarteten COVID-​19-​Patientinnen und -​Patienten aufgenommen und behandelt werden. Gewisse nicht-​dringende Wahleingriffe können in dieser Situation auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Andere Eingriffe werden von der Hirslanden AndreasKlinik in Cham übernommen. Dabei handelt es sich primär um Eingriffe, welche zeitlich nicht verschoben werden können. «Wir haben verschiedene Kriterien definiert, damit in jedem Einzelfall das passende Vorgehen gefunden werden kann», führt Klinikdirektor Jonas Zollinger aus. Bestimmte Eingriffe, wie etwa Geburten, werden nach wie vor an beiden Kliniken durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit der beiden Spitäler sieht noch weitere Massnahmen vor. So kann es bei Bedarf zu einem Austausch von medizinischem Fachpersonal oder Materialien kommen.

Mithilfe der Bevölkerung von zentraler Wichtigkeit

Damit die geplante Zusammenarbeit optimal umgesetzt werden kann, sind die Spitäler auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Die Spitäler werden stets aktiv kommunizieren, falls gewisse Eingriffe oder Behandlungen verschoben werden sollten. Persönliche Nachfragen per Telefon oder E-​Mail sind deshalb nicht notwendig und binden lediglich personelle Ressourcen der Spitäler.

Hygieneregeln gelten nach wie vor

Zudem kann die Bevölkerung nach wie vor durch das Einhalten der Hygieneregeln einen wichtigen Beitrag leisten. Neben regelmässigem Händewaschen ist besonders wichtig, dass kranke Personen konsequent zuhause bleiben. Zudem sollte wenn möglich stets ein Abstand von am besten zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden, etwa beim Anstehen oder in Sitzungen

Besuchsverbot in Pflegeheimen

Um die besonders vulnerablen Personenkreise stärker zu schützen, hat die Gesundheitsdirektion Kanton Zug zudem ein Besuchsverbot in den Spitälern sowie Alters-​ und Pflegeheimen des Kantons erlassen, wobei die Spitäler diesen Entscheid bereits am Wochenende selbst getroffen haben. Sowohl die Zuger Gemeinden als auch die Alters-​ und Pflegeheime im Kanton unterstützen die Massnahmen. Die Leitung der Institutionen kann im Einzelfall in sachlich begründeten Fällen (z.B. Palliative Care) Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen. In diesen Fällen regelt die Heimleitung die Details, insbesondere die maximale Besuchsdauer, Anzahl Besucherinnen und Besucher und die maximale Anzahl Besuche pro Tag. Bei Bedarf konsultiert die Leitung die zuständige Heimärztin / den zuständigen Heimarzt. Das Heim stellt den Vollzug des Besuchsverbots sicher.

24 bestätigte Fälle im Kanton Zug

Im Kanton Zug ist die Zahl der bestätigten Fälle in der Zwischenzeit auf 24 gestiegen. Nach wie vor konnten alle Personen in ihren Wohnungen isoliert werden, da der Gesundheitszustand der Infizierten gut ist.

Kontakt

Regierungsrat Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01