14.03.2020, Medienmitteilung

Coronavirus - Massnahmen und Organisation von Schule und Betreuung im Kanton Zug

Ab Montag, 16. März, gibt es für drei Wochen an den Zuger Schulen keinen Präsenzunterricht mehr. Die Kinder werden im Fernunterricht zu Hause beschult. Die Schulergänzende Betreuung ist ab sofort geschlossen. An ihre Stelle wird ab Mittwoch, 18. März, eine Notbetreuung auf Kindergarten-​ und Primarstufe treten. Für die Eltern bedeutet dies, dass sie am Montag und Dienstag selber für die Betreuung ihrer Kinder verantwortlich sind. Die Kitas und Spielgruppen im Kanton Zug bleiben nach Möglichkeit offen.

Fernunterricht statt Schule – Schliessung der schulergänzenden Betreuung – Notbetreuung auf Kindergarten-​ und Primarstufe

Weil die Notbetreuung nicht allen Schulkindern Plätze wird anbieten können, werden viele Eltern auch über den 18. März hinaus die Betreuungssituation selber regeln müssen. Grosseltern sollen nicht zum Betreuen eingesetzt werden. Gefordert sind in dieser Situation aber auch die Arbeitgeber. Sie sind aufgefordert, für eine befristete Zeit unter vereinfachten Bedingungen betriebseigene Betreuungsangebote einzurichten. Die Kitas und Spielgruppen im Kanton Zug bleiben nach Möglichkeit offen. Darauf haben sich heute die Konferenz der gemeindlichen Sozialvorsteher (SOVOKO) und die betroffenen Direktionen des Kantons (Direktion für Bildung und Kultur, Direktion des Innern) an einer Koordinationssitzung verständigt.

Von der Schulergänzenden Betreuung zur befristeten Notbetreuung Gemäss Verordnung des Bundesrats ist der Präsenzunterricht an den Schulen bis am 4. April 2020 verboten. Für die gemeindlichen Schulen bedeutet dies, dass sie die Schulergänzende Betreuung (SEB) – also auch schulischer Mittagstisch – ab sofort komplett einstellen. Anstelle der SEB und der Blockzeiten werden alle Gemeinden eine ganztägige Notbetreuung organisieren. Diese wird jedoch nicht die erforderlichen Kapazitäten haben, dass für alle Kinder Plätze vorhanden sind. Dies wäre auch nicht sinnvoll, weil damit die Massnahmen des Bundesrats zur Bekämpfung des Corona-​Virus wiederum untergraben würden. Die Notbetreuung kann und soll deshalb lediglich Notsituationen  abfedern. Bei der Zuteilung der knappen Plätze werden die Gemeinden entsprechend Prioritäten setzen müssen. Gemäss Kanton müssen Kinder gewisser Berufsgruppen (bspw. Angestellte von Spitälern, Rettungsdiensten, Pflegeheimen, Polizei und ähnlichen Betrieben) prioritär berücksichtigt werden. Der Kanton wird zuhanden der Gemeinden die Zugangs-​ und Priorisierungsgrundsätze erarbeiten. Für die Organisation der Notbetreuung brauchen die Gemeinden zwei Arbeitstage Zeit. Die Notbetreuung wird in allen Gemeinden am Mittwoch, 18. März, starten. Die exakten Öffnungszeiten, das Anmeldeverfahren und die Tarife werden durch die jeweiligen Gemeinden festgelegt und im Internet publiziert.

Kommenden Montag und Dienstag sind alle Eltern und auch die Arbeitgeber gefordert, Lösungen für die Betreuung der Kinder zu finden. Der Grossteil der Eltern wird über den Mittwoch hinaus selber für die Betreuung sorgen müssen.

Kindertagesstätten (Kitas) - Verzicht auf Schliessung

Im Bereich der Kitas hat der Regierungsrat darauf verzichtet, über die Verordnung des Bundesrats hinaus Schliessungen zu verfügen. Das soll nach Meinung der SOVOKO vorderhand auch so bleiben. Die Kitas und auch die Spielgruppen im Kanton Zug dürfen ihren Betrieb somit weiterhin aufrechterhalten. Für Betriebe, die für diese Zeit selber Betreuungsangebote für ihre Mitarbeitenden einrichten wollen, bieten die Gemeinden ab Montag ein vereinfachtes Meldeverfahren an. Das dafür notwendige Formular wird den Gemeinden vom Kanton zur Verfügung gestellt.

Downloads

Kontakt

Andreas Hostettler

Regierungsrat
Direktion des Innern

+41 41 728 31 70 andreas.hostettler@zg.ch