29.04.2020, Medienmitteilung

Zuger Schulen erstellen Schutzkonzepte

Am 11. Mai öffnen die Zuger Schulen der obligatorischen Schulzeit ihre Türen. Die Schulen vervollständigen ihre Schutzkonzepte.

Die Vorgaben des Bundesrats im Zusammenhang mit der Öffnung der obligatorischen Schulen werden in schuleigene Schutzkonzepte übersetzt. Die Arbeiten sind in vollem Gang. Bis am 5. Mai 2020 orientieren die gemeindlichen Schulen die Eltern über ihre Schutzkonzepte. Bis dahin wird um Geduld gebeten. Die Zuger Sonder-​ und Privatschulen orientieren die Eltern ebenfalls direkt. Mit den Schulen öffnen auch die Musikschulen und die ausserschulische Betreuung. Auch diese Einrichtungen erstellen Schutzkonzepte.

Grundsätze für die Schutzkonzepte der Schulen der obligatorischen Schulzeit

Erwachsene müssen Abstand halten, Schülerinnen und Schüler untereinander nicht.

Masken kommen grundsätzlich nur dort zum Einsatz, wo während des Schultags überraschend Symptome auftreten. Dafür wird den öffentlichen Schulen, den Privat-​ und Sonderschulen durch den Kanton ein Grundstock an Masken zur Verfügung gestellt. Die Schulen werden durch den Kanton beliefert.
Schulareale werden für Eltern grundsätzlich geschlossen sein.
Der Bildungsrat beschliesst am 6. Mai 2020, ob das Semester ordentlich mit einem Notenzeugnis abgeschlossen werden kann.
Die Kommunikation läuft direkt zwischen den Schulen und Eltern. Informationen zu den Schutzkonzepten erfolgen bis am 5. Mai 2020.
Besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler: Das Bundesamt für Gesundheit sieht diesen Fall nicht. Im Zweifelsfall sind Abklärungen mit dem Kinderarzt zu treffen (Arztzeugnis).
Besonders gefährdete Lehrpersonen belegen ihre Situation mittels Arztzeugnis. Für sie sollen gemäss den arbeitsrechtlichen Vorgaben zu COVID-​19 Lösungen gefunden werden. Massgeblich sind diesbezüglich die Vorgaben in Artikel 10c der COVID-​19-​Verordnung 2.
Gesunde Kinder in Familien mit besonders gefährdeten Personen sollen gemäss BAG grundsätzlich zur Schule gehen können. Im Zweifelsfall sind Abklärungen mit dem Hausarzt zu treffen (Arztzeugnis).

«Wer krank ist, bleibt zu Hause» und die Einhaltung der Hygienemassnahmen gemäss Bundesamt für Gesundheit sind weiterhin der Schlüssel zur Verhinderung einer Ausbreitung.

Matura findet statt, Berufsmatura nicht, Fachmatura offen

Für die Schulen der nachobligatorischen Schulzeit, welche am 8. Juni 2020 öffnen sollen, hat der Bundesrat noch keine Vorgaben zu den Schutzkonzepten gemacht. Das Untergymnasium zählt zu den Mittelschulen und damit zur nachobligatorischen Schulzeit.

Die schriftlichen Abschluss-​ und Maturaprüfungen der kantonalen Mittelschulen finden unter Einhaltung der Hygienemassnahmen statt. Eine Ausnahme bildet hier die Wirtschaftsmittelschule, welche die Berufsmaturitätsprüfung aufgrund des heutigen Entscheids des Bundesrats nicht durchführen darf. Noch offen ist die Durchführung der Abschlussprüfungen der Fachmittelschulen, wo der Kanton Zug eine ähnliche Lösung wie bei den Gymnasien wünscht. Der Entscheid der Erziehungsdirektorenkonferenz fällt am Wochenende.

«Ein Flickenteppich ist mir lieber als eine einheitliche Absage aller Maturaprüfungen», so Landammann Stephan Schleiss zum bundesrätlichen Entscheid. Und: «Ich bin den Schülerinnen und Schülern eine Abschlussprüfung schuldig – und daher froh, dass wir die schriftlichen Maturaprüfungen durchführen dürfen.»

Beilagen

Kontakt

Stephan Schleiss

Landammann
Direktion für Bildung und Kultur

+41 41 728 31 80 stephan.schleiss@zg.ch