25.06.2020, Medienmitteilung
Sonntags- und Feiertagsverkäufe im Kanton Zug im August und Dezember 2020
Sonntags- und Feiertagsverkäufe im Kanton Zug im August und Dezember 2020
Die elf Zuger Gemeinden haben entschieden, an welchen öffentlichen Ruhetagen im August und Dezember 2020 die Verkaufsgeschäfte offen sein dürfen. Die Daten variieren je nach Gemeinde. In der Gemeinde Neuheim findet kein Sonntags- und Feiertagsverkauf statt. Es ist den einzelnen Geschäftsinhaberinnen und -inhabern überlassen, ob sie von der Bewilligung für den Sonntags- und Feiertagsverkauf Gebrauch machen wollen.
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