10.08.2020, Medienmitteilung
Kanton Zug spricht sich gegen Verlängerung des Verbots von Grossveranstaltungen aus
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Durchführung von Grossveranstaltungen unter Einhaltung griffiger Schutzkonzepte epidemiologisch möglich, gesellschaftlich richtig und wirtschaftlich – insbesondere im Sport- und Kulturbereich – wichtig ist.
Die heute gültige Regelung, welche Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern bzw. Mitwirkenden verbietet, läuft per Ende August aus. Der Bundesrat wird deshalb bald darüber beschliessen, wie solche Grossveranstaltungen ab 1. September 2020 geregelt sein sollen. Im Juli hat der Bundesrat die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) zu drei möglichen Varianten konsultiert. Dabei hat sich die GDK dafür ausgesprochen, dass das Verbot von Grossveranstaltungen bis Ende Jahr verlängert werden soll. Der Regierungsrat des Kantons Zug lehnt eine solche Verlängerung ab.
Konkret fordert der Regierungsrat, dass Grossveranstaltungen grundsätzlich wieder erlaubt sein sollen, aber eine Bewilligungspflicht eingeführt wird. Flankierend soll der Bund zusätzliche Auflagen für Grossveranstaltungen definieren. Dazu gehören beispielsweise eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, oder dass bei Sportveranstaltungen und Aufführungen nur feste Sitzplätze angeboten werden dürfen.