09.12.2021, Medienmitteilung

Ausnahme von Maskenpflicht bei 2G auch im Kanton Zug möglich

Bei Einlassbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene sind seit dieser Woche auf Bundesebene Ausnahmen von der Maskenpflicht möglich. Der Zuger Regierungsrat hat im Sinne der Einheitlichkeit die kantonale Verordnung angepasst, so dass diese Möglichkeit ab Freitag, 10. Dezember auch im Kanton Zug besteht.

Seit Montag gilt schweizweit eine umfassende Maskenpflicht für alle öffentlichen Innenräume. Ausnahmen sind möglich, wenn Einrichtungen mit Zertifikatspflicht oder Veranstaltungen den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) beschränken. Der Zuger Regierungsrat hat die kantonale Covid-​Verordnung entsprechend angepasst, so dass diese Möglichkeit ab Freitag, 10. Dezember auch im Kanton Zug besteht. Bis dahin gilt nach wie vor eine generelle Maskenpflicht, wobei in Gastronomiebetrieben die Maske beim Sitzen am Tisch abgelegt werden kann

Einheitliche Regelung sinnvoll

Der Zuger Regierungsrat hat bisher bewusst auf die Einführung einer 2G-​Regel verzichtet. Im Sinne der Einheitlichkeit soll nun aber auch den Zuger Veranstaltern und Betrieben die Möglichkeit geboten werden, den Zutritt freiwillig auf Geimpfte und Genese zu beschränken, welche dann keine Maske tragen müssen. Gerade für Ausgangslokale ermöglicht diese Regel, dass sie nach wie vor ihren Betrieb weiterführen können.

Prüf-​App wird rasch aktualisiert

Für die Einführung der 2G-​Regel muss die Prüf-​App für die Covid-​Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.

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Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
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