12.05.2021, Medienmitteilung

Regierungsrat schickt Anstellungsbedingungen in die Vernehmlassung

Um die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber erhalten zu können, will der Regierungsrat die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen optimieren. Geplant ist ein neues Lohnsystem mit Referenzfunktionen und Einreihungsplan sowie die Ablösung der Treue-​ und Erfahrungszulage TREZ. Ebenfalls vorgesehen ist die Erhöhung des Ferienanspruchs um drei bis fünf Tage für die Mitarbeitenden der Verwaltung und der Gerichte. Die Lehrpersonen sollen von einer zusätzlichen altersabhängigen Entlastungslektion profitieren. Der Regierungsrat schickt die Vorlage nun bis 20. September 2021 in die Vernehmlassung.

Das Lohnsystem und die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen sind teilweise nicht mehr zeitgemäss. Um die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber erhalten zu können, braucht es Anpassungen auf Gesetzesstufe. Nur so können auch in Zukunft gut qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen und gehalten werden.

Einführung eines zeitgemässen Lohnsystems

Der Regierungsrat will das bestehende Lohnsystem des Kantons modernisieren und flexibler ausgestalten. Finanzdirektor Heinz Tännler erklärt: «Ziel ist es, eine transparente, glaubwürdige und nachvollziehbare Lohneinreihung und Lohnentwicklung zu ermöglichen. Wir wollen das Lohnsystem differenzierter und dynamischer machen. Gleichzeitig braucht es mehr Flexibilität in den individuellen Gehaltsentwicklungen.» Das bestehende System mit Gehaltsklassen und Funktionsgruppen soll ersetzt werden durch die Elemente Referenzfunktionen, Einreihungsplan und Lohnbänder. Künftig soll für die Mitarbeitenden der Verwaltung und Gerichte ein stufenloses Lohnband zwischen dem Lohnminimum und dem Lohnmaximum pro Referenzfunktion bestehen, wobei die aktuellen Mindest-​ und Höchstlöhne unverändert bleiben. Die Gehaltsstufen bei den Lehrpersonen sollen hingegen bestehen bleiben.

Einbau der TREZ in das neue Lohnsystem

Die Treue-​ und Erfahrungszulage TREZ soll künftig nicht mehr separat ausgerichtet, sondern in die bestehenden Anstellungsbedingungen eingebaut werden. So ist sichergestellt, dass die Löhne weiterhin konkurrenzfähig bleiben. «Wir wollen keinen Lohnunterschied mehr zwischen neu eingetretenen Mitarbeitenden und internen Mitarbeitenden mit gleicher Erfahrung, Qualifikation und Leistungsvermögen», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest und ergänzt: «Der Einbau der TREZ ins Lohnsystem erfolgt durch eine Erhöhung der Maxima der Lohnklassen um den Betrag der maximalen TREZ.» Das Dienstaltersgeschenk soll grosszügiger ausgestaltet werden, um den Wegfall der Diensttreuekomponente der TREZ zumindest teilweise zu kompensieren.

Erhöhung des Ferienanspruchs

Der Ferienanspruch ist im Vergleich zu anderen grossen öffentlichen und privaten Arbeitgebenden aktuell ein Schwachpunkt der Anstellungsbedingungen des Kantons Zug. Deshalb will der Regierungsrat den Ferienanspruch moderat ausbauen. Finanzdirektor Heinz Tännler erläutert: «Je nach Alterskategorie erhöhen sich die Ferien um drei bis fünf Tage. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist die Erhöhung des Ferienanspruchs auch bei den Lehrpersonen der gemeindlichen und kantonalen Schulen sinngemäss umzusetzen, was mit der Entlastung von Unterrichtslektionen erfolgt.»

Weitere Anpassungen

Neben weiteren eher formalen Anpassungen sind bei den Lehrpersonen zwei seit längerer Zeit diskutierte Anpassungen vorgesehen. Die Kindergartenlehrpersonen sollen hinsichtlich Lohn, Pensum und Entlastung den Primarlehrpersonen gleichgestellt werden. Ebenfalls werden die Fachlehrpersonen auf der Sekundarstufe I (z. B. textiles und technisches Gestalten) den Lehrpersonen mit einem Stufendiplom der Sekundarstufe I gleichgestellt.

Neue Anstellungsbedingungen frühestens per Juni 2023

Der Regierungsrat schickt die Vorlage nun bis 20. September 2021 in die Vernehmlassung. Anschliessend wird der Kantonsrat über die Anpassungen beraten. Die revidierten Anstellungsbedingungen werden somit frühestens per Juni 2023 in Kraft treten können.

Kontakt

Heinz Tännler

Regierungsrat
Finanzdirektion

+41 41 728 36 01 heinz.taennler@zg.ch