28.04.2022, Medienmitteilung

Musterbauordnung ist nun verfuegbar

Dank einer Musterbauordnung der Baudirektion sollen die kommunalen Bauvorschriften weiter vereinheitlicht und die Baugesuche im Kanton Zug künftig einfacher werden. Diese steht nun zum Download bereit.

Die Zuger Gemeinden überarbeiten bis 2025 ihre Ortsplanungen. Neben räumlichen Strategien bilden der Zonenplan und die Bauordnung die zentralen Pfeiler der Gesamtrevision. Mit der von der Baudirektion erarbeiteten Musterbauordnung (MBO) könnten die Bauordnungen der elf Gemeinden einheitlicher werden. Die Baudirektion stellt den Gemeinden auf www.zg.ch/arv (Ortsplanungsrevision) verschiedene Grundlagen für ihre Gesamtrevision zur Verfügung. Als letztes Puzzleteil ist nun die Musterbauordnung verfügbar. Sie ist öffentlich einsehbar und kann von allen Gemeinden und Interessierten verwendet werden.

Einfachere Vorprüfungen

Ziel der Musterbauordnung ist eine weitere Vereinheitlichung der elf Bauordnungen, womit Bauwillige nicht mehr in jeder Gemeinde auf andere Bestimmungen stossen sollen. «Dies vereinfacht die Abklärungen für ein Baugesuch», erläutert Zugs Baudirektor Florian Weber. Die Musterbauordnung ist ein freiwillig anzuwendendes Instrument und der Baudirektor freut sich, «wenn möglichst viele Gemeinden davon Gebrauch machen.» Denn dadurch könnten die kantonalen Vorprüfungen der Bauordnungen der Gemeinden effizienter durchgeführt werden, erklärt Weber und ergänzt: «Es wird sich zeigen, wie rege unsere Vorlage von den Gemeinden genutzt wird.»

Kontakt

Charly Keiser

Kommunikationsbeauftragter
Baudirektion

+41 41 728 53 07 charly.keiser@zg.ch