25.05.2022, Medienmitteilung

Zuger Spitalplanung: Anhoerungsverfahren eroeffnet

Die überarbeitete Spitalliste im Bereich Akutsomatik stellt die Weichen für die künftige stationäre Gesundheitsversorgung im Kanton Zug. Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Grundversorgung und ausgewählte spezialisierte Leistungen weiterhin in hoher Qualität im eigenen Kanton sicherzustellen – mit einer entsprechenden Rollenteilung zwischen dem Zuger Kantonsspital und der AndreasKlinik. Für die übrige Spezialversorgung werden Kooperationen gefördert und die Zusammenarbeit mit den benachbarten Zentrumsspitälern in Zürich und Luzern verstärkt. Der Entwurf der überarbeiteten Spitalliste geht nun zu den Listenspitälern und den Nachbarkantonen in die Anhörung.

Die geltende Zuger Spitalliste stammt aus dem Jahr 2012. Im Rahmen der Spitalplanung wurde sie nun gemäss den Vorgaben des Bundes überprüft. Die Spitalliste stellt das wichtigste Instrument des Kantons dar, um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende Versorgung der Zuger Bevölkerung im stationären Bereich zu sichern. Der Regierungsrat hatte bereits im Jahr 2019 Grundsätze zur Spitalplanung beschlossen, welche für die Überarbeitung der Spitalliste wegleitend waren.

Grundversorgung innerhalb der Kantonsgrenzen

Gemäss Entwurf der überarbeiteten Spitalliste ist das Zuger Kantonsspital für die Grundversorgung zuständig, während die AndreasKlinik in Cham ein umfangreiches Angebot an Wahleingriffen anbieten kann. Dies insbesondere in den etablierten Bereichen Orthopädie, Wirbelsäulenchirurgie, Gynäkologie, HNO und Urologie. Mit der Bündelung dieser Angebote erfolgt eine gewisse Rollenteilung zwischen dem Zuger Kantonsspital und der AndreasKlinik, was angesichts einer Distanz von fünf Kilometer Luftlinie keinerlei Einschränkung der Zugänglichkeit der Versorgung mit sich bringt. Vielmehr wird der Spitalstandort Zug als Ganzes gestärkt.

Die Rollen der beiden Spitäler in Bezug auf die Geburten soll in einem separaten Projekt geklärt werden. Diesbezüglich wurden noch keine Entscheide gefällt. Dies betrifft namentlich auch die Frage der Neonatologie. Es ist vorgesehen, das ganze Themenfeld der Geburtsversorgung unmittelbar im Anschluss an den Erlass der neuen Spitalliste anzugehen, und zwar unter direktem Einbezug des Zuger Kantonsspitals und der AndreasKlinik. Die bestehenden Leistungsaufträge in diesem Bereich gelten zwischenzeitlich weiter.

Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Spitälern

Im Bereich der spezialisierten Medizin werden weiterhin erstklassige Zentrumsspitäler in den Kantonen Zürich und Luzern die verschiedenen Leistungsbereiche abdecken. Die geographische Lage von Zug zwischen den Zentren in Zürich und Luzern ist prädestiniert dafür, die spezialisierten Leistungen an nahegelegene Spitäler in diesen zwei Kantonen zu vergeben. Die Zentrumsspitäler erbringen in Kooperation mit den Zuger Spitälern basierend auf entsprechenden Vereinbarungen auch spezialisierte Leistungen vor Ort.

Um in zeitkritischen Notfällen die Patientinnen und Patienten optimal zu versorgen, wurde einer gut funktionierenden Rettungskette besondere Beachtung geschenkt. Das Stadtspital Triemli wird weiterhin Patientinnen und Patienten mit Herzproblemen behandeln. Für Hirnverletzungen konnte mit dem Luzerner Kantonsspital ein neuer, kompetenter Partner in der Nähe gefunden werden.

Weiterhin auf der Spitalliste für den Bereich Palliativ Care ist das Spital Affoltern. Der Kanton Zug wird sich beim Kanton Zürich aktiv dafür einsetzen, dass das Spital Affoltern in diesem Spezialbereich weiterhin tätig sein kann.

Anhörung der Listenspitäler und Kantone

Das gesamte Projekt der Spitalplanung ist in mehrere Schritte unterteilt: Nach einem offenen Bewerbungsverfahren hat der Regierungsrat anhand klarer Kriterien die Spitalliste in erster Lesung verabschiedet. Die Spitäler und Kliniken, welche Bewerbungen eingereicht haben, sowie die betroffenen Kantone werden nun zur überarbeiteten Spitalliste angehört. Die Spitalliste wird voraussichtlich Ende 2022 / Anfang 2023 definitiv verabschiedet werden können.

Neben der Spitalplanung im Bereich Akutsomatik laufen parallel auch entsprechende Arbeiten an den Spitallisten in den Bereichen Rehabilitation und Psychiatrie. Hier ist mit den nächsten Entscheiden in diesem und im kommenden Jahr zu rechnen.

Kontakt

Martin Pfister

Gesundheitsdirektor
Gesundheitsdirektion

+41 41 728 35 01 martin.pfister.rr@zg.ch